Hallo timmy07,
grundsätzlich besteht bei Bewilligung einer LTA nicht automatisch der Anspruch auf eine Umschulung.
Welche Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommt, kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Daher ist auf jeden Fall empfehlenswert das Gespräch mit der DRV zu suchen. Die Beraterin sollte Ihnen zumindest Alternativen aufzeigen können, sofern eine Umschulung tatsächlich nicht in Betracht kommt.