Liebe Experten und Foren-User
Ich lehne meinen Beitrag an folgendes Thema an, das hier schon existiert.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/rueckkehr-in-umschulung-nach-krankheit-jetzt-neues-teilhabegesetz.html
Auch ich war bis Dezember 2012 in einem Beschäftigungsverhältnis und wurde dann krank. Nach medizinischer Reha und einigen Hürden wurde mir eine Umschulung als Mediengestalert genehmigt mit einem entsprechenden Vorkurs, um Schulkenntnisse wieder aufzufrischen. Dieser Kurs begann im September 2015, also innerhalb der 3-Jahres-Frist, in der das Gehalt noch in die ÜBG-Berechnung mitgenommen werden konnte. Allerdings stellte sich damals heraus, dass ich mit der Tarifberechnung, die damals noch galt, 4 Cent pro Tag mehr bekommen wurde. Also wurde der Tarif genommen und nicht mein tatsächlicher Verdienst.
Nun bin ich während des Praxisteils im 3. Semester wieder erkrankt und musste ein Semester pausieren. Fange jetzt in 3 Wochen an und werde das 3. Semester wiederholen.
Gilt bei mir nun der §69 SGB IX, also werde ich wieder das gleiche ÜBG wie vorher bekommen? Ich bin im Krankengeldbezug bis zur Fortsetzung der Maßnahme.
Grüße