Hallo Susi!
Zunächst einmal starten Sie ja mit der Wiedereingliederung. Die zeitliche Dauer von 4 Monaten spricht ja an sich schon dafür, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen eine längere Zeit brauchen, um beruflich an Ihrem alten Arbeitsplatz langsam wieder Fuß zu fassen. Im Übrigen müssen bei einer Wiedereingliederung Ihr Arzt und Sie selbst einverstanden sein. Und das ist ja wohl der Fall.
Wenn Sie beunruhigt sind, ob die Wiedereingliederung gelingt, können Sie überlegen, ob Sie bereits jetzt einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen und prüfen lassen wollen. Es gilt der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente". Vor einer Rentenzahlung wird immer geprüft, ob eine Rehabilitationsleistung voraussichtlich Erfolg verspricht. Das Leistungsspektrum der Leistungen zur Teilhabe ist vielfältig und umfasst nicht nur eine Umschulung.
Alles Gute!