Hallo,
ich werde voraussichtlich am 16.3.18 eine Umschulung in einem BfW machen. Der Antrag zur Kostenübernahme läuft noch.Ich habe aber eine mündliche zu sage von meinem Reha-Berater .Dazu habe ich ein paar fragen.
Erstens: Ich muss, bis zur Umschulung, wohl in meinem alten Job zurück. Hat das Auswirkung auf den Antrag?
Zweitens: Kann man während einer Umschulungsmaßnahme auch eine 450€ Job machen?
Drittens: Wird das Übergangsgeld, von meinem letzten Job berechnet , oder vom Arbeitslosengeld was ich zur zeit bekomme ?
Danke für die Beantwortung meiner Fragen schon mal im voraus .