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Umschulung/Weiterbildung nach Aussteuerung über Rententräger oder Arbeitsamt?

von teichi08.07.2009 | 20:31
3677 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Abend. Wie soviele hier, werde auch ich bald ausgesteuert. Nun frage ich mich, wie es mit 39 bei mir weitergeht. Für eine EU-Rente fühle ich mich zu "fit". Für den Arbeitsmarkt jedoch noch nicht fit genug. Gehe ich den Weg über den EU-Rentenantrag? oder den Weg der "normalen" Arbeitslosigkeit (kann lt. Attest vom Arzt zur Zeit 3-4h/Tag arbeiten). Meine Frage: Ich möchte mich umschulen lassen. (Ernährungsberater/Diätberater,Krankengymnast). Meine Ärtze würden das befürworten. (Bin Kaufmann. Habe Rheuma. Brauche Bewegung.Habe bereits großes Wissen auf diesem Gebiet) Welcher Weg führt leichter zu einer Umschulung? Der Weg über den Rententräger (also während des EU-Rentenantrages) oder über den normalen Weg des Arbeitsamtes??? Wer kann mir hier bitte einen Tip geben? Danke Teichi

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

5
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo teichi,

dem Beitrag/der Empfehlung von Nix kann ich mich nur anschließen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Teichi,

einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben können Sie jederzeit stellen - völlig unabhängig davon, ob Sie Arbeitslosengeld beziehen oder nicht. Die Arbeitsagentur hat letztlich sogar das Recht, Sie zur Antragstellung aufzufordern, wenn Sie aufgrund der Leistungsminderung eingeschränkt vermittelbar sind.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Für die Dauer der von der Rentenversicherung getragenen Umschulung besteht regelmäßig ein Anspruch auf Übergangsgeld, so dass Sie in dieser Zeit eine entsprechende finanzielle Absicherung erhalten. Arbeitslosengeld wird dann für diesen Zeitraum nicht mehr gezahlt.

Weitere Informationen hierzu können Sie vom zuständigen Reha-Fachberater und auch in der Broschüre "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance" unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/02__rehabilitation/berufliche__reha__ihre__chance,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/berufliche_reha_ihre_chance erhalten.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Hallo teichi,

der Übergangsgeldanspruch wird vom ausgesteuerten Krankengeld grundsätzlich nicht berührt. Das heißt, Sie können Übergangsgeld auch dann erhalten, wenn der Krankengeldanspruch bereits ausgesteuert ist.

Maßgebend für die Höhe und die Berechnung des Übergangsgeldes ist der letzte Versichertenstatus. Besteht im Anschluss an Krankengeld ein Übergangsgeldanspruch, ist regelmäßig die Berechnungsgrundlage (nicht der Zahlbetrag!) zu übernehmen, die dem vorangegangenen Krankengeldbezug zugrunde lag. Ein Anschluss des Übergangsgeldes an das vorangegangene Krankengeld liegt auch dann vor, wenn eine Aussteuerung eingetreten ist und die Arbeitsunfähigkeit durchgehend bis zum Beginn der Teilhabeleistung andauert.

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Unterstellt, die Voraussetzungen für die einzelnen Leistungen sind erfüllt - ja.

7 Antworten

Nixam 09.07.2009 | 07:02
Stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und lassen Sie sich vom Fachberater für Rehabilitation diesbezüglich beraten. Aus einem EM-RentenAntrag muss nicht unbedingt eine Umschulung "rauskommen".... Viele Grüsse Nix
teichiam 09.07.2009 | 09:26
Hallo! Danke für deine schnelle Antwort. Aber: Kann man auch noch während einer "normalen Arbeitslosigkeit" (kann ja lt. Doc. 4h am Tag arbeiten) noch einen Eu-Antrag oder eine "Teilhabe am Arbeitsleben" über den Rententräger stellen? Oder nicht mehr, da ich ja in ALG1-Bezug bin. Ich weiß einfach jetzt nicht (5 Wochen vor Aussteuerung), ob ich den Weg über eine EU-Rente auf Zeit (bzw. Teilhabe am Arbeitsleben) oder den Weg über das Arbeitsamt (Vermittlung) gehen soll. Danke für deine Hilfe. Schöne Grüßen Teichi
teichiam 09.07.2009 | 09:23
Hallo Nix! Danke für deine schnelle Antwort. Aber: Kann man auch noch während einer "normalen Arbeitslosigkeit" (kann ja lt. Doc. 4h am Tag arbeiten) noch einen Eu-Antrag oder eine "Teilhabe am Arbeitsleben" über den Rententräger stellen? Oder nicht mehr, da ich ja in ALG1-Bezug bin. Ich weiß einfach jetzt nicht (5 Wochen vor Aussteuerung), ob ich den Weg über eine EU-Rente auf Zeit (bzw. Teilhabe am Arbeitsleben) oder den Weg über das Arbeitsamt (Vermittlung) gehen soll. Danke für deine Hilfe. Schöne Grüßen Teichi
Nixam 09.07.2009 | 09:36
Ja, selbstverständlich! Den können Sie jederzeit stellen! Nix
techiam 09.07.2009 | 09:44
Super Danke! Dann gehe ich erstmals den "normalen" Weg über die Agentur. Hätte aber noch ne Frage: Was ist, wenn ich z.b. nach 6 Monaten (von12) festestelle, dass ich eine Umschulung bzw. Teilhabe benötige. Falle ich dann nach weiteren 6 Monaten in H4? z.b. Wenn der Rententräger eine Umschulung vorschlägt, welche länger als die Restzeit des ALG dauert??? danke teichi
teichiam 09.07.2009 | 10:27
hallo! super! danke für den guten tip! wenn ich das also richtig verstanden habe, würde ich nicht in H4 fallen, wenn während einer Reha-Maßnahme (z.b. umschlung) das ALG-1 nicht ausreicht. Das Übergangsgeld wäre dann wohl so hoch wie das ALG1. oder? PS: aber ich werde doch bald ausgesteuert (übergangsgeld + krankengeld). ein neuer anspruch beginnt erst im herbst 2010. macht das was??? danke teichi
teichiam 09.07.2009 | 21:10
Hallo! Vielen vielen Dank für Ihre Info. Habe ich es so richtig verstanden??? Wenn ich also nach der Aussteuerung eine EU-Antrag stelle und gleichzeitig eine Teilhabe am Arbeitsleben beantrage (geht das in Kombi?), dann würde ich ich bis zur Entscheidung des REntenträgers erstmals ALG1 erhalten. WEnn dann z.b. in 6 Monaten eine positive Entscheidung (genehmigte Umschulung) getroffen wird, würde ich bis zur Ende dieser Umschlung Übergangsgeld erhalten (in der Höhe wie vor meinem Krankengeldbezug. War gleich hoch!). Selbst wenn die Umschulung länger dauert (z.b. 2 Jahre) würde ich das Übergangsgeld erhalten! Habe ich es so richtig verstanden??? Danke teichi
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