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Experten-Antwort

Umsetzung Integrationsamt ?

von Krank10.05.2011 | 12:51
1745 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe mir mal die Webseite des Integrationsamtes durchgelesen, auf die ich hier aufmerksam gemacht wurde. http://www.integrationsaemter.de/Kuendigungsschutz-verfahren/46c… Dabei interessiert mich folgendes. Muß ich mich als schwerbehinderter auf jeden Arbeitsplatz umsetzen lassen den ich ausüben könnte ? Wenn z.B. mein Arbeitgeber will daß ich in der Produktion arbeite wo ich zuvor in einem Angestelltenverhältnis war. Was passiert wenn ich mich dem verweigere ? Ich meine, das wäre auch eine Möglichkeit wie man unbeliebte schwerbehinderte aus dem Betrieb mobben könnte. Wie wird dann so ein schwerbehinderter aufgefangen ? Durch die DRV ? Mir schwant schreckliches inzwischen..............

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung kann leider keine Antworten zu arbeitsrechtlichen Fragen geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Michelam 10.05.2011 | 17:09
Sie haben das entkoppelte System noch nicht verstanden das dahinter steckt. Sie als Ausnahmefall werden von vielen Gremien verarbeitet, die sich Sie als Kosten gegenseitig zuschieben und dem Anderen die Verantwortung übertragen, um sich die Hände in Unschuld waschen zu können. Arbeitsvertretung, Integrationsamt, Krankenkasse, Arbeitsamt, DRV usw. So kommen Sie in einen Prozess, in dem Sie möglichst aufgerieben werden wenn Sie nicht zuvor aufgeben. Wie es auch ausgeht, am Ende sind Sie dann eh der Schwerbehinderte dumme, der heute alle Konsequenzen alleine tragen muß.
Sozialrechtler (der Echte)am 10.05.2011 | 19:19
Zitat von Michel anzeigenausblenden
Es gibt wohl in keinem Land der Erde eine günstigere Regelung für schwerbehinderte Menschen, als Deutschland. Man muss sich nur an die richtige Stelle wenden. Die Deutsche Rentenversicherung ist das jedenfalls nicht. Wenn man sich an den Betrieb-/Personalrat, die Gewerkschaft und das zuständige Intergrationsamt wendet, wird das schon eher etwas. Beim Bäcker werden Sie ja auch kein Baumaterial kaufen wollen.
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