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Umsetzung Teilerwebsminderungsrente

von Rentner12.11.2013 | 21:08
2140 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente wurde rückwirkend bewilligt. Ist es rentenrechtlich ein Problem, wenn ich meine Arbeitszeit erst ab 1. Dezember verringere? Mir ist klar, dass die Rente dann auch erst ab Dezember gezahlt wird, aber ich möchte meinen Arbeitgeber nicht plötzlich hängenlassen. Gibt es dazu Regelungen bei untermonatiger Bewilligung der Rente? Ich überlege auch, wie ich künftig meine Arbeitszeit verteile. Muss ich unter 6 Stunden sein oder könnte ich auch einen Tag 6 Stundend sonst 4 Stunden arbeiten? Die Hinzuverdienstgrenzen sind mir bekannt. Vielen Dank

7 Antworten

Sunnyam 13.11.2013 | 01:43
Wenn Sie tatsächlich erwerbsgemindert wären, könnten Sie überhaupt nicht mindestens 6 Stunden täglich arbeiten. Insofern ist Ihre Frage etwas seltsam. Ich an Ihrer Stelle würde den Ball schön flach halten, meine nicht zustehende Rente genießen und alles vermeiden, was die Prüfer der DRV Verdacht schöpfen läßt!
Sozialröchler?am 13.11.2013 | 03:24
Zitat von Rentner anzeigenausblenden
Wenn die ärztliche Beurteilung aktuell von einem theoretischen Leistungsvermögen unter 6 Stunden ausgeht, dürfte die überschreitende Arbeitszeit zu Lasten der Restgesundheit gehen. Damit regelt sich die Höhe der Rente über die Einkommensgrenzen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Dabei wird eine 5-Tage Woche vorausgesetzt. Wenn Sie an einem Tag nur 4 Tage arbeiten (können), erfüllen Sie die Bedingungen m. E. noch. Letztlich ist jedoch die individuelle ärztliche Beurteilung des theoretischen Leistungsvermögens für die Beurteilung maßgeblich und nicht die tatsächliche Arbeitszeit. Siehe Beginn der Ausführungen. Die Antwort von "Sunny" ist unzutreffend. Bei einer Teilerwerbsminderungsrente sollen Sie im Rahmen der Entgeltgrenzen sogar entsprechend hinzuverdienen.
Rentneram 13.11.2013 | 16:51
Hallo, ich bin wirklich verblüfft, was einem hier im Forum unterstellt wird. Meine Fragen wurden leider nicht beantwortet. Zur Info - ich arbeite derzeit 16 Stunden pro Woche (2x 8 Stunden), d.h. an 2 Tagen Vollschicht. Das geht weit über meine Belastungsgrenze und der Rest der Woche ist damit gelaufen. Ich will die Wochenstunden reduzieren und auf 3 Tage verteilen. Also, sind 6 Stunden bei Teilerwerbsminderungsrente OK, oder sollten es maximal 5 Stunden pro Tag sein? Danke an die, die mir antworten und mich nicht beleidigen möchten
RPBam 13.11.2013 | 18:07
Ich hatte vor einem Jahr das Problem, daß ich befristet voll erwerbsgemindert beschieden wurde. Ich hätte die Möglichkeit gehabt, tgl. in 1,5- 2 Stunden das zu verdienen als Freiberufler wie andere in 10 Stunden tgl. ! Da wäre mir die rente entzogen worden.
Sozialröchler?am 13.11.2013 | 22:03
Zitat von Rentner anzeigenausblenden
JA, OK! Vielleicht haben sie nur meinen vorherigen Beitrag nicht ganz richtig verstanden. Dort stand schon, dass die tatsächliche Arbeitszeit allenfalls ein Indiz ist. Maßgeblich ist die nach der Beurteilung des medizinischen Sachverständigen theoretisch mögliche Arbeitszeit. Sie müssen sich hier auch nicht rechtfertigen. Es gibt immer dumme Menschen, die hier Kommentare auf BLÖD-Zeitungsniveau abgeben und keine Ahnung haben.
=//=am 14.11.2013 | 10:04
Bei Freiberuflern/Selbständigen und Beziehern von voller EM-Rente ist es immer schwierig, bei einem sehr hohen Einkommen nachzuweisen, dass dieses tatsächlich nur bei bis zu 2 Arbeitsstunden verdient wird! Müssen Sie doch selbst zugeben, oder? Wenn sie eine plausible Erklärung haben, sollten Sie diese auch der DRV mitteilen. Bei abhängig Beschäftigten können die Arbeitsstunden durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden. Ist sehr viel einfacher.
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