Hallo Harvey,
ich sehe ehrlich gesagt nicht, dass sich daraus automatisch ein Anspruch auf volle EM-Rente ergibt. Es ist ja nur festgestellt worden, dass die bei Ihnen bereits vorliegende und mit der teilw. EM-Rente bereits "abgedeckte" Erwerbsminderung durch eine Reha nicht gebessert werden könnte. Ziel einer Reha wäre ja letztlich, dass Sie dann die Rente nicht mehr benötigen würden und dieses Ziel kann nicht erreicht werden. Mehr sagt dieser Satz erstmal nicht aus.
Ein Antrag auf die volle EM-Rente macht nur dann Sinn, wenn Sie der Meinung sind, dass sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert hat (und das möglichst auch durch ärztliche Unterlagen belegen können). Dann sollten Sie sich dazu am besten persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren.