Wertes Forum,
Jahrgang Mai 1954, beziehe seit 1997 EU - Rente und Schwerbehinderung
GdB 60.
Die 35 Beitragsjahre sind erfüllt.
Könnte ich ab Februar 2015 die Umstellung von EU -Rente in Altersrente für Schwerbehinderte beantragen, mit Abschlag von 10,8 % ?
Ist es richtig, daß mein Rentenzahlbetrag der bisher geleistet wurde bei der Festsetzung meiner Altersrente für Schwerbehinderte gleich bleibt ?
Demnach ist eine Vorabberechnung
wohl nicht nötig ?
Da ich nicht weiß, ob die Deutsche Rentenversicherung einen Vorlauf hat,
nennen Sie mir bitte den frühesten
Termin zur Beantragung der Rente
= R 110 = bzw. die Rente soll zum
1.( Monat ) 2015 beginnen ?
In welcher Zeit kann ich einen gestellten Rentenantrag wieder zurücknehmen bzw. abändern, ohne das Nachteile entstehen ?
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Doktor