Hallo Doktor,
auf Ihre bisherige EM-Rente haben Sie einen Besitzschutz, d.h. bei Umwandlung in die Altersrente bleiben die Entgeltpunkte, die der Rentenhöhe zugrunde liegen, bestehen. Nur wenn Sie nach Eintritt der Erwerbsminderung noch rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, kann sich die Rente ggf. noch erhöhen. In der Regel bleibt die Rentenhöhe jedoch gleich.
Sie sollten die Umwandlung Ihrer EM-Rente ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragen. Dies sollte für die Berechnung und Bescheiderteilung ausreichend Zeit sein.
Die Rente kann aber -ausgehend von dem gewünschten Rentenbeginn- auch bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt werden.