Umstellung EU -Rente in Altersrente für Schwerbehinderte

von
Doktor

Wertes Forum,

Jahrgang Mai 1954, beziehe seit 1997 EU - Rente und Schwerbehinderung
GdB 60.
Die 35 Beitragsjahre sind erfüllt.

Könnte ich ab Februar 2015 die Umstellung von EU -Rente in Altersrente für Schwerbehinderte beantragen, mit Abschlag von 10,8 % ?

Ist es richtig, daß mein Rentenzahlbetrag der bisher geleistet wurde bei der Festsetzung meiner Altersrente für Schwerbehinderte gleich bleibt ?

Demnach ist eine Vorabberechnung
wohl nicht nötig ?

Da ich nicht weiß, ob die Deutsche Rentenversicherung einen Vorlauf hat,
nennen Sie mir bitte den frühesten
Termin zur Beantragung der Rente
= R 110 = bzw. die Rente soll zum
1.( Monat ) 2015 beginnen ?

In welcher Zeit kann ich einen gestellten Rentenantrag wieder zurücknehmen bzw. abändern, ohne das Nachteile entstehen ?

Besten Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Doktor

von
Doktor

Nachsatz zu meinem heutigen Brief :

Bitte um Beitrag eines Experten.

Mit freundlichen Grüßen
Doktor

von
Kai-Uwe

Haben Sie denn nach Rentenbeginn der EU-Rente noch weitere rentenrechtlich relevanten Zeiten zurückgelegt?

Nur diese erhalten nämlich den Abschlag von 10,8% (bzw. weniger, je nach Rentenbeginn), alle bisher in die Rentenberechnung genommenen Entgeltpunkte verbleiben wie bisher auch.

Wenn Sie nach Beginn der EU-Rente also nichts weiter gemacht haben, dann kennen Sie Ihre Rentenhöhe bereits.

Rentenbeginn einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist frühestens mit Vollendung des Lebensalters 60J. + 8 Monate, also ab dem 01.02.2015

Einen gestellten Antrag können Sie bis zu einen Monat nach Bescheiderteilung zurücknehmen, danach ist dieser bindend.

von
Doktor

Herr Kai-Uwe danke für Ihre aufschlußreiche Antwort.

MfG
Doktor

Experten-Antwort

Hallo Doktor,

auf Ihre bisherige EM-Rente haben Sie einen Besitzschutz, d.h. bei Umwandlung in die Altersrente bleiben die Entgeltpunkte, die der Rentenhöhe zugrunde liegen, bestehen. Nur wenn Sie nach Eintritt der Erwerbsminderung noch rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, kann sich die Rente ggf. noch erhöhen. In der Regel bleibt die Rentenhöhe jedoch gleich.
Sie sollten die Umwandlung Ihrer EM-Rente ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragen. Dies sollte für die Berechnung und Bescheiderteilung ausreichend Zeit sein.
Die Rente kann aber -ausgehend von dem gewünschten Rentenbeginn- auch bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt werden.

von
Doktor

Danke für Ihre aufschlußreiche Experten - Antwort.

MfG
Doktor

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