Wie "Fuchs" bereits geschrieben hat, stellt sich zuerst die Frage, ob Sie dann noch versicherungspflichtig sind. Sollte Ihr Arbeitseinkommen zukünftig 400 Euro monatlich nicht überschreiten, dann wäre die selbständige Tätigkeit geringfügig und damit versicherungsfrei. Über diese Änderung in den Verhältnissen müssen Sie auf jeden Fall Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger informieren.
Sollten Sie mehr als 400 Euro monatlich verdienen, dann wären Sie weiterhin versicherungspflichtig und könnten dann ab dem Folgemonat der Antragstellung den einkommensgerechten Beitrag zahlen. Sie müssten die Einkommenshöhe durch den letzten Einkommensteuerbescheid nachwiesen, da der Beitrag aus diesem Einkommen berechnet wird. Sollte allerdings das laufende Einkommen um mindestens 30 % niedriger sein als das Einkommen aus dem Einkommensteuerbescheid, dann wäre dieses maßgebend. Zum Nachweis sollten Sie eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters vorlegen.