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Umstellung von Halb- auf Vollwaisenrente ?

von SimonW24.02.2009 | 10:45
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Folgender Sachverhalt : Student, seit dem 1.Lebensjahr Halbwaise bezog Rente von der BFA und VBL. Der Vater stirbt nun auch vor kurzem, ich bin folglich also Vollwaise. Um nicht ganz "nackt" auf die Rentenstelle zu gehen hätte ich folgende Fragen : 1. Mein Vater hatte die gesetzliche Rentenversicherung, eine Betriebliche, Erwerbsunfähigkeitsversicherung etc. Ich sollte als Vollwaise doch Anspruch auf die Betriebliche und die Gesetzliche Rente haben, oder ? 2. Wie gehe ich die Sache mit der VBL an ? Teile ich ihnen einfach nur mit dass ich nun Vollwaise bin, habe ich weiterhin Anspruch auf diese Rente obwohl mein Vater nicht im öffentlichen Dienst war ? Ich dachte mir zur Rentenermittlung werden nur die Eckpunkte beider Elternteile herangezogen. Kann das kombiniert werden, sprich dass die BFA sich auf meinen Vater bezieht, die VBL weiterhin zahlt oder kann man nur von einem Elternteil Rente beziehen ? 3. Wie hoch darf mein Einkommen sein ? Ich habe einen Hiwi Job an der Uni, geringe Zinseinkünfte. Zählen Kindergeld, Aktiengewinne etc. auch für die Ermittlung meines Jahreseinkommens ? Vielen Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sollten Sie bisher einen Anspruch auf Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehabt haben, so besteht nun auch ein Anspruch auf Vollwaisenrente. Diese Rente wird dann aus der Versicherung des Erstverstorbenen gezahlt. In die Berechnung der Vollwaisenrente fließen die Rentenansprüche beider Verstorbener ein.

Einkommen, das mit einer Waisenrente (an ein über 18 Jahre altes Kind) zusammentrifft wird hierauf angerechnet.

Anrechenbar ist das Einkommen, das monatlich den Freibetrag von 467,46 EUR übersteigt.

Eigenes Einkommen ist Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt etc.) und Erwerbsersatzeinkommen (Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.) von öffentlichen Leistungsträgern. Zinseinkünfte, Aktiengewinne etc. sowie Kindergeld werden nicht angerechnet.

Bezüglich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung kann von unserer Seite keine Auskunft gegeben werden, bitte wenden Sie sich an die entsprechende Stelle (ggf. kann der Arbeitgeber weiterhelfen).

Eine Mitteilung an die VBL, dass Sie jetzt Vollwaise sind, ist durchaus sinnvoll. Ob hier weiterhin ein Anspruch auf Ihre Rente besteht, sollten Sie direkt über die VBL klären.

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