Hallo, HD,
leider ist es auf Basis der angegebenen Daten nicht möglich, eine fundierte Empfehlung abzugeben.
U.a. ist zu beachten, dass eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen verbunden ist, sofern sie vor dem für Ihren Geburtsjahrgang für diese Rente geltenden Alter in Anspruch genommen wird.
Ausserdem ist die Rücknahme des Antrags auf Erwerbsminderungsrente nur mit Zustimmung der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit möglich, sofern diese eine Aufforderung zur Beantragung einer Reha-Leistung abgegeben hat.
Sie sollten sich daher - wie auch schon von W*lfgang und Nahla angeregt - an eine Auskunft- und Beratungsstelle der DRV wenden und dort im Hinblick auf die in Ihrem Einzelfall vorliegenden Verhältnisse beraten lassen.