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Experten-Antwort

Umwandeln Rente wg. Erwerbsminderung in Schwerbehinderten-Rente

von HD16.03.2016 | 17:52
2633 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich habe im Dez. 2014 einen Antrag auf Rente wg. Schwerbehinderung gestellt und erst im Dez. 2015 die Eingangsbestätigung der BfA zu diesem Antrag erhalten! Im Dez. 2015 wurde mir die Anforderung der ärztlichen Befundberichte geschickt. Aufgrund verschiedener Umstände sind die Berichte erst am 11.03.16 an die BfA geschickt worden. Rente beziehe ich also noch nicht. Heute hatte ich eine Gerichtsverhandlung beim Sozialgericht und es wurden mir nachträglich ab 2012 eine Schwerbehinderung von 50% zuerkannt. Die Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt. Frage: macht es Sinn und geht das überhaupt, den Rentenantrag wg. Erwerbsminderung in eine Rente wg. Schwerbehinderung zu wandeln? Meine Ra-wältin meinte, ich sollte das machen, die Voraussetzung sei allerdings, das mir dann nicht die Rentenansprüche ab Rentenantrag 2014 verloren gehen würden. Wenn die Rente wg. Erw.-Minderung jetzt weiterlaufen würde, müßte ich mich ggf. wieder auf die ärztliche Begutachtungen etc. einstellen. Vielen Dank für Ihren Rat.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, HD,

leider ist es auf Basis der angegebenen Daten nicht möglich, eine fundierte Empfehlung abzugeben.

U.a. ist zu beachten, dass eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen verbunden ist, sofern sie vor dem für Ihren Geburtsjahrgang für diese Rente geltenden Alter in Anspruch genommen wird.

Ausserdem ist die Rücknahme des Antrags auf Erwerbsminderungsrente nur mit Zustimmung der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit möglich, sofern diese eine Aufforderung zur Beantragung einer Reha-Leistung abgegeben hat.

Sie sollten sich daher - wie auch schon von W*lfgang und Nahla angeregt - an eine Auskunft- und Beratungsstelle der DRV wenden und dort im Hinblick auf die in Ihrem Einzelfall vorliegenden Verhältnisse beraten lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

aus rechtlicher Sicht können Sie Ihren Antrag auf EM-Rente abändern (beispielsweise in einen Altersrentenantrag), solange noch kein bindender Bescheid über Ihren Antrag ergangen ist.

Inwieweit dies in Ihrem Einzelfall sinnvoll ist, kann hier im Forum nicht eingeschätzt werden.

Hierfür empfiehlt es sich - wie bereits mehrfach geäußert - eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV aufzusuchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

KSCam 16.03.2016 | 18:13
Können Sie bitte eindeutig beschreiben wann Sie welchen Antrag gestellt haben? So ganz verstehe ich den beschriebenen Vorgang nämlich nicht. Rente wegen Schwerbehinderng - war das die a) Altersrente für Schwerbehinderte oder b) eine Erwerbsminderungsrente. Bei a) würden Ihre Schilderungen zu Befundberichten keinen Sinn machen - die braucht man nämlich nicht, wenn jemand schwerbehindert ist und die Altersgrenzen erreicht hätte. War es so dass Sie EM Rente beantragt haben, diese abgelehnt wurde, Sie inzwischen im Klageverfahren sind und mittlerweile auch den Schwerbehinderungsausweis haben, den Sie bei Antrag 2014 noch nicht hatten? Eine eindeutige Schilderung würde es den Antwortern leichter machen. :)
HDam 16.03.2016 | 18:20
Hallo, den Antrag "Rente wg. Erwerbsminderung" hat die BfA am 08.12.2014 erhalten. Einen Antrag wg. Schwerbehinderten-Rente habe ich nicht gestellt. Die RA-wältin regte aber an, den Antrag wg. Erwerbsminderung in einen Antrag wg. Schwerbehinderung umzuwandeln, damit ich nicht die ganze Prozedur mit Gutachten etc. nochmal machen müsste. Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht ging es nur um die Anhebung des GdB von 40 auf 50%.
Nahlaam 16.03.2016 | 20:21
Soll das bedeuten, Sie haben im Dezember 2014 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und es ist ein ganzes Jahr überhaupt nichts passiert?!? Sie schreiben, Sie haben erst im Dezember 2015 eine Eingangsbestätigung und eine Befundanforderung erhalten. Wieso haben Sie nicht früher etwas unternommen? Wenn Sie jetzt die Voraussetzungen erfüllen für die Altersrente wegen Schwerbehinderung (ohne Abschläge) und Sie wollen lieber diese Rente erhalten, dann stellen Sie einen neuen Antrag und ziehen Sie den alten Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit einem separaten Schreiben "formlos" wieder zurück.
W*lfgangam 16.03.2016 | 20:56
Zitat von Nahla anzeigenausblenden
Hallo Nahla, kein guter Ratschlag. Keiner kennt die genauen Umstände, insbesondere die finanzielle, arbeits- und sozialrechtliche Situation seit EM-Antrag, weder Fristen / Termine / Abschläge / Vertrauensschutz ...geschweige denn das Geburtsdatum. Bevor rentenrechtlich auf die Anwältin gehört wird, Rat aus der nächsten Rentenberatungsstelle holen, was zu welchem Zeitpunkt am Sinnvollsten ist. Gruß w.
HDam 17.03.2016 | 18:13
Vielen Dank an alle für die Beantwortung meiner Frage. Hier nochmal zur Klarstellung: Aug. 2012 Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung Dez. 2012 Bescheid über GdB von 40 Jan. 2012 Widerspruch gegen den Bescheid vom Dez. 2012 Dez. 2013 Weitere Anhörungen wg. meines Widerspruchs vom Jan. 2012 Mai 2014 Die Akten werden nach Münster geschickt !!! Juni 2014 Der Widerspruch wird von Münster zurückgewiesen Juni 2014 Einreichung der Klage gegen den Widerspruchsbescheid Münster Dez. 2014 einen Antrag auf Rente wg. Erwerbsminderung (eingereicht von mir, nicht Kranken- kasse, Arbeitsamt Nov. 2015 Gutachten wg. der Schwerbehinderung Dez. 2015 Eingangsbestätigung der BfA auf meinen Antrag vom Dez. 2014 !!! (ohne Scherz) März 2016 Gerichtstermin Sozialgericht. Gewonnen: GdB von 50 ;Rückwirkend zum August 2012 Frage: kann ich den Antrag wg. Erwerbsminderung vom Dez. 2014 wandeln auf einen Antrag wg. Schwerbehinderung? Damit würden mir die nachträglichen Zahlungen ab Datum Antragstellung nicht verloren gehen, ebenso müsste ich dann nicht noch mal das ganze Procedere mit Ärzten und Gutachtern durchlaufen. 35 Jahre Wartezeit sind erfüllt. Jetzt einen neuen Antrag wg. Schwerbehinderung zu stellen wäre wg. der o.g. Dinge höchst unklug. Ich hoffe, Sie können sich jetzt ein besseres Bild machen.
Nahlaam 17.03.2016 | 18:30
Also zuerst einmal haben Sie wohl kaum einen Widerspruch im Januar 2012 gegen einen Bescheid vom Dezember 2012 gemacht, dass wird wohl eher im Januar 2013 passiert sein. Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente haben Sie nach eigenen Angaben im Dezember 2014 gestellt und im Dezember 2015 erst die Eingangsbestätigung bekommen. Wieso haben Sie nicht vorher etwas unternommen? Die Wartezeit von 35 Beitragsjahren ist erfüllt, schreiben Sie, dass sagt aber noch nichts aus, zu welchem Zeitpunkt eine Rente wegen Schwerbehinderung für Sie mit oder ohne Abschläge für Sie möglich wäre. Dazu sind Ihre Angaben einfach zu dürftig und es wäre besser, Sie klären diesen Sachverhalt in einer entsprechenden Beratungsstelle vor Ort. Bei einer Altersrente wegen Schwerbehinderung haben Sie kein Procedere mit Ärzten und Gutachtern, dazu benötigen Sie neben der erfüllten Wartezeit "nur" die gültige Schwerbehinderung. Nehmen Sie Ihre Unterlagen und lassen Sie sich beraten (und ausrechnen), welche Variante letztendlich für Sie die sinnvollste ist.
W*lfgangam 17.03.2016 | 21:26
Zitat von HD anzeigenausblenden
Hallo HD, jain, eher nein. Um es aus Sicht Altersrente / Rücknahme / 'Umwandlung' _rudimentär_ beurteilen zu können, fehlt immer noch Ihr Geburtsdatum - was letztendlich HIER auch nicht zielführend für Sie 'entschieden' werden kann, was die beste Lösung ist! Folgen Sie dem Rat von Nahla, das abschließend in einer Beratungsstelle zu klären - sonst eiern wir auch noch nach Ostern hier rum ...und wirklich: ohne Einblick in Ihr Versicherungskonto/aller Umstände kann keine Option für/wider genannt werden. Haben Sie dafür Verständnis, dass Rente sehr kompliziert sein kann ...und das individuell vor Ort aufgedröselt werden muss. Gruß w.
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