zuvil gesprochen un nicht gesagt- ich bin vol 63 jahre, 60% bechindert-weil mir felt 6 monate flicht beitrge-rente abgelent? -das ist gesetz?
30.07.2014, 07:40
von
oder so
Wenn Sie nur 414 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten haben können Sie nicht in eine vorzeitige Altersrente (z.B. für schwerbehinderte Menschen) umwandeln, so steht es im SGB VI, weil Sie für jeden Rentenanspruch die persönlichen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die zugehörige Wartezeit (Mindestversicherungszeit) erfüllen müssen - somit läuft die Rente wegen Krankheit (EU oder EM) eben bis zur Regelaltersrente weiter...?!
30.07.2014, 08:26
von
Kai-Uwe
klingt jetzt auch nicht so, als wenn die Rente bei Ihnen dadurch sonderlich viel höher werden würde, also einfach mal warten ;-)
30.07.2014, 15:03
von
oder so
Zitiert von: Kai-Uwe
klingt jetzt auch nicht so, als wenn die Rente bei Ihnen dadurch sonderlich viel höher werden würde, also einfach mal warten ;-)
Naja, mit 420 Monaten würde zumindest Rente nach Mindestentgeltpunkten (§ 262 SGB VI) geprüft - das kann bei 'schwächeren Werten' vor 1992 schon ganz interessant sein - evtl. mit Minijob noch die fehlenden Monate erarbeiten - evtl. sogar freiwillig einzahlen; müsste man mal durchrechnen lassen...!
30.07.2014, 15:47
Experten-Antwort
Hallo svibovec,
ich verweise auf die zutreffenden Antworten von User „oder so“. In diesem Zusammenhang könnte auch eine individuelle Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger sinnvoll sein.