Umwandlung Arbeitsmarktrente in medizinische EM-Rente

von
Theo

Hallo,

ich beziehe eine Rente wegen voller EM (Arbeitsmarktrente). Wenn ich nun aus medizinischer Sicht weniger als 3 h pro Tag erwerbsfähig bin und die DRV diese Auffassung teilen sollte ... Ändert sich dann die Höhe der Rente? Ich hoffe doch nicht. Ich meine: Tritt dann ein neuer Leistungsfall ein und wird die Rente neu berechnet oder läuft sie in bisheriger Höhe weiter, nur eben aus rein medizinischen Gründen? Danke.

Viele Grüße
Theo

von
DRV

Es ändert sich dann weder die Rentenhöhe, noch tritt ein neuer Leistungsfall ein.

Experten-Antwort

Hallo Theo,

wir schließen uns der Antwort von DRV an.

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