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Experten-Antwort

Umwandlung befristete Erwerbsminderungsrente

von Schwobemädle16.08.2022 | 17:44
1713 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 09/2018 durchgehend krankgeschrieben worden und habe nach einer - durch Corona sehr verspäteten - Reha in 06/2021 rückwirkend zu 03/2020 eine auf 3 Jahre befristete volle EW-Rente erhalten da - laut Rentenbewilligung - "eine Verbesserung des Gesundheiteszustandes möglich sei". Ist dies eine allgemein angewendete Floskel in allen Bescheiden der EW-Renten? Da ich alleinstehend bin und obendrein jetzt noch eine 20% Mieterhöhung erhalten habe kann ich mit der vollen EW-Rente meine Lebenshaltungskosten nicht decken, aber für Sozialhilfe / Wohngeld/etc. liegen ja die Grenzen viel zu weit unten, d. h. da habe ich keinen Anspruch. Nach einem Erbe könnte ich im Ausland ein günstiges Haus kaufen und käme dann mit der EW-Rente gut zurecht. Für ein Haus in Deutschland reicht das Erbe allerdings nicht aus, und so fressen die Lebenshaltungskosten die die Rente monatlich um ca. 900 Euro überlappen schnell das Erbe auf. Da ich aktuell 54 Jahre alt bin stehen noch 2 3-Jahres Befristungen der EW-Rente aus, laut Auskunft der Bank bin ich daher nicht kreditwürdig in Bezug auf einen Immobilienkredit (warum auch immer). Also eine verzwickte Lage..... Theoretisch kann man auch mit voller EW-Rente auswandern, aber praktisch ist ja das Arbeitsverhältnis schwebend..... Ich habe 6 Jahre voller Befunde, Schmerzklink und Schmerz-Reha hinter mir. Alles versucht, medikamentös austherapiert. Beckenfehlstellung und Wirbelsäulenschäden inoperabel, das wurde auch seitens Schmerz-Reha-Klinik, welche die Behandlung nach 10 Tagen als "unbehandelbar" abbrach (5+2 Wochen Reha waren bewilligt worden) geprüft bevor diese bei der DRV die Berentung mit abgebrochener Reha absegnen lies. Also: Was muss ich tun um bei Beantragung der Verlängerung der vollen EW-Rente im November eine Umwandlung von "befristet" in "unbefristet" zu erhalten? Da jetzt obendrein mein Vermieter das Mietobjekt verkaufen möchte und mir dann eine Eigenbedarfkündigung drohen würde wird meine Situation noch schlimmer werden, wenn ich weiterhin in Reichweite meines "ruhenden Arbeitsverhältnis" bleiben müsste und es unmöglich ist eine mit meiner Rente bezahlbare Unterkunft zu finden. Alles in allem eine sehr belastende Situation, wenn man sein ganzes Leben auf 3-Jahres Fristen ausrichten muss, selbst wenn diese aus gesundheitlicher Sicht gar keinen Sinn machen. Deshalb eben mein Bestreben eine unbefristete Rente zu erhalten um mein Leben langfristig an die geänderten Bedingungen anpassen zu können. Für sachliche Antworten und Erfahrungsberichte im Voraus vielen Dank!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 17.08.2022 | 07:28

Guten Morgen,

im Prinzip ist den bisherigen Antworten nichts hinzuzufügen. Zusammenfassend aber nochmal:

- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind lt. Gesetzgeber grundsätzlich zu befristen. Eine Rentenleistung auf Dauer ist nur möglich, wenn der Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht und unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.

- Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn und kann wiederholt werden.

- Bei Renten, deren Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, darf bei sich anschließenden Befristungen die Höchstdauer von neun Jahren nicht überschritten werden, d. h. spätestens dann ist eine Besserung als unwahrscheinlich anzusehen und die weitere Zuerkennung der Rente auf Dauer vorzunehmen.

- Ansprüche, die abhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage bestehen („Arbeitsmarktrente“), müssen generell befristet werden (längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem der Versicherte die Regelaltersgrenze erreicht). Die Befristung kann ohne Beachtung einer Höchstgrenze wiederholt werden.

Ich möchte aber doch ergänzend noch darauf hinweisen, dass Renten wg Erwerbsminderung bei Auslandaufenthalt nur zu leisten sind, wenn es sich NICHT um eine Arbeitsmarktrente handelt sondern der Rentenanspruch ausschließlich aufgrund des Gesundheitszustandes besteht.

Experten-Antwortam 19.08.2022 | 06:31

Ich korrigiere meine letzte Antwort. Bei Umzug in einen EU-Mitgliedstaat, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz oder in bestimmte Abkommensstaaten (Israel, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Serbien, Montenegro, Marokko und Tunesien) wird auch eine Arbeitsmarktrente ins Ausland gezahlt.

7 Antworten

RWam 16.08.2022 | 17:54
Warum wird die Erwerbsminderungsrente befristet? Renten wegen Erwerbsminderung (EM) werden in der Regel nicht auf Dauer, sondern auf Zeit bewilligt. Meist geht die Deutsche Rentenversicherung davon aus, dass sich Ihr Gesundheitszustand in Zukunft bessern könnte. Wann wird die Erwerbsminderungsrente unbefristet gezahlt? Manchmal ist es von Beginn an unwahrscheinlich, dass Sie wieder gesund werden. Ist das der Fall und der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht unabhängig von der Arbeitsmarktlage, dann gibt es die Rente unbefristet. https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/erwerbsminderungsrent…
Schwobemädleam 16.08.2022 | 18:35
Hallo RW, Laut Gesetz muss wohl eine Erwerbsminderungsrente IMMER nur auf Zeit gewährt werden. Aber das würde ja generell eine Umwandlung in "unbefristet" vor Ablauf der maximalen Verlängerungen oder Eintritt des regulären Renteneintrittsalters komplett ausschließen. Aber diese Umwandlung gibt es doch, bloss wie und unter welchen Umständen?
Daschaam 16.08.2022 | 18:31
Am Ende nutzt es nichts, man muss sein Leben an die wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen. Geht vielen Menschen so mit niedrigen Renten, Alg 2 oder Grundsicherung, aber auch Arbeitende zum Niedriglohn stehen vor solchen Herausforderungen. Mit einer unbefristeten EM-Rente fällt zwar die Prozedur mit der Verlängerung und den damit verbundenen Unsicherheiten Weg, aber "Safe" wären Sie damit auch nicht unbedingt. Zumindest steht es so in meinem Rentenbescheid:"wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit zu überprüfen...". Wenn Ihre Rente zu hoch für Unterstützung durch Wohngeld oder HLU ist und dann immer noch weitere 900 Euro Fixkosten anfallen, bleibt Ihnen gar nichts übrig, als kleinere Brötchen zu backen. Ein Haus im Ausland ist sehr schön, aber was passiert, falls die Rente doch wegfällt und Sie dort bedürftig werden?
Daschaam 16.08.2022 | 19:06
Zitat von Schwobemädle anzeigen
Nein, dass ist nicht ausgeschlossen. Nach 9 Jahren Befristung wird davon ausgegangen, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden konnte. Um vor diesen 9 Jahren eine Dauerrente zu erhalten, muss diese Prognose einfach nur eher eintreten,d.h. Sie sind so eindeutig krank, dass die DRV schon eher davon ausgeht, dass die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann. In so einem Fall kann eine Dauerrente sogar von Anfang an gewährt werden, aber das ist in der Praxis eher selten, denn dafür braucht es böse Krankheiten mit ungünstigen Prognosen.
Wie bitte?am 16.08.2022 | 20:10
Sie brauchen 900 Euro mehr als Sie an Rente erhalten? Habe ich das so richtig verstanden.....und haben geerbt und leben mit dem Erbe quasi über Ihre Verhältnisse....? Sie wohl Ihren Lebensstandard deutlich senken bzw....an Ihre Lebenssituation anpassen....da ja wohl kein Minijob mehr möglich ist....! Ausland ist auch nur bedingt eine Lösung....aber man kann da ja auch leben ohne ein Haus zu kaufen.....aber wie schon von anderen geschrieben....auch dort sind Sie vor einer Überprüfung Ihrer Rente nicht sicher....bzw. Sie müssen ja Verlängerung beantragen....und wenn Sie Glück haben wird die Rente dann in eine Dauerrente umgewandelt.....fragen Sie doch mal bei einem Sozialverband nach wie er Ihre Chancen auf eine Dauerrente einschätze.....z.b. VdK....usw, Viel Glück und Alles Gute!
W°lfgangam 18.08.2022 | 23:35
Ergänzend: ich mache mal ein kleines ? zur weiteren @Experten-Recherche dahinter – bevor das hier als Absolutum so stehen bleibt ;-) Gruß w.
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