Hallo Antje,
automatisch können Sie die volle EM-Rente nicht erhalten. Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen und dem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass und ab wann Sie Ihre Tätigkeit aufgeben werden.
Besonderheiten hinsichtlich der Kündigungsfristen sind mir nicht bekannt. Hierzu sollten Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Personalvertretung oder Gewerkschaft befragen.