Hallo CM,
die Rente wegen Berufsunfähigkeit ist nach Ihren Angaben auf Dauer bewilligt worden, so dass diese nicht ohne weiteres wegfallen wird.
Kommt es nun zu einer Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, wird diese nach den gesetzlichen Bestimmungen zeitlich befristet gewährt. Eine Befristung einer Rente, die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage gewährt wurde, kann längstens über einen Zeitraum von 9 Jahren erfolgen. Man bewilligt jeweils Zeiträume von 1-3 Jahren und entscheidet dann ggf. auf Antrag über den weiteren Anspruch.
Sofern nach der Befristung keine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, besteht immer noch der Anspruch auf die Rente wegen Berufsunfähigkeit.
Ob wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes ggf. eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu zahlen ist, kann nur individuell geprüft und von hier aus nicht beurteilt werden.