Vorschüssig oder nachschüssig, dies ist doch längst nicht mehr
die Frage, wurde auch nochmals erläutert.
Vielmehr geht es doch um die Verpflichtung der Bank oder
Sparkasse, der Gutschriftstag, noch viel wichtiger die Valu-
tierung , auch genannt die Wertstellung.
Dies muß immer der 30 oder 31. sein, für eine Zinsberechnung
sind es monatlich einheitlich nur 30 Tage.
Ganz egal ob nachschüssig oder vorschüssig die Buchung auf
Konto muß immer am letzten Bankwerktag des Monats erfolgen.
Nachschüssig bei Neurentner ab 1.2.2009 Buchungstag am
27.02.2009 für Monat Februar 2009.
Vorschüssig die für Februar am Freitag, den 30.1.2009.
Identisch mit der Valutierung/ Wertstellung.
Wird also die Rente buchungstechnisch-aus welchen Gründen
auch immer- erst am 1. auf Konto gebucht muß die Wert-
stellung trotzdem spätestens am 30/31 erfolgen.
Vor Tausend Jahren wurden die Renten oft schon am 26. des
Monats gutgeschrieben und richtigerweise mit Wertstellung 30.,
da ja auch die Rentenstelle die Gutschrift erst mit 30. verrech-
nete.
Es hatte aber der Kunde nur 100 am Konto als Guthaben,
am 28. aber 1100 abgehoben mit der Folge, für diese zwei
Tage aus 1000 Überziehung sind 20 Zinszahlen bei 15% Über-
ziehungszinsen 0,83 Deutsche Mark Überziehungszins ange-
fallen.
Am Stammtisch wurde dann erzählt, die Bank hat mich beschiessen.
Nochmals, es gilt nicht als neue Rente, ergo, vorschüs-
sig.
MfG.