Verehrteste, da muß ich widersprechen, mit Finanz-
berater will ich aber nichts zu tun haben. War 47 Jahre
Bankangestellter-modern ausgedrückt- bin gelernter Bank-
kaufmann ,dies traut man sich heute ja gar nicht mehr zu
sagen.
Da fällt mir auch dazu noch ein, die vorschüssige Zah-
lung kann auch Nachteile für die Rentenversicherung
bringen wenn nach dem Tode keine Witwen/Witwerente
mangels Partner mehr zu Verrechnung gelangt.
Verstarb als jemand überraschend am Sonntag, 31.5.09-
dem ja die Rente Juni ( vorschüssig)- am Freitag den
29.05. gutgeschrieben wurde und er diese auch noch am
Freitag abgehoben hat ist dieser Betrag verloren , wenn
nichts zu vererben ist.
Auch dies dürfte mit ein Grund sein die Rentenzahlung
auf "nachschüssig" umzustellen.
MfG.