Hallo Sonnenblume,
die Krankenkasse kann einen Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation nicht in einen Rentenantrag umwandeln. Die Umwandlung ist vielmehr eine gesetzliche Fiktion die greift, wenn ein Reha-Antrag gestellt wurde und der Rentenversicherungsträger feststellt, dass entweder
• ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten sind, oder
• eben diese Leistung nicht erfolgreich waren und eine verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindern konnten.
Hat die Krankenkasse zur Stellung eines Antrags auf Reha aufgefordert, kann sie das Dispositionsrecht des Versicherten einschränken, so dass der Reha-Antrag nicht mehr zurückgenommen werden kann. Die Krankenkasse kann das Dispositionsrecht auch rückwirkend einschränken. Dabei ist der Rentenversicherungsträger an die Angaben der Krankenkasse gebunden. Ob Ihr Dispositionsrecht hinsichtlich Ihres Antrags auf Maßnahmen zur Rehabilitation eingeschränkt ist oder nicht, können Sie daher nur mit Ihrer Krankenkasse klären.
Unabhängig davon können Sie sich zu dieser Thematik auch in einer unserer Beratungsstellen umfassend beraten lassen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung