Liebe Sonnenblume,
sowas kann sich unter Umständen sehr, sehr lange hinziehen, weil die Krankenkasse eben Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat. Falls die DRV davon noch gar nichts weiß, so liegt das Recht auf Ihrer Seite, sprich, Sie sind NICHT eingeschränkt, weil die DRV davon Kenntnis haben muss, damit es gültig wird. Aber auch im Falle der Kenntnisnahme der DRV können Sie Widerspruch bei der KK einlegen (was Sie wohl auch schon gemacht haben), bis zum Widerspruchsaussschuss gehen und danach ggf. klagen, wenn Sie meinen und bitte auch mit anwaltlicher Hilfe, das sei nicht korrekt, was die KK da so veranstaltet.
Wie schon von Schoenschief gesagt, es gibt Urteile dahingehend, dass die KK dann eben nicht nach Aktenlage entscheiden darf bei so schwerwiegenden Eingriffen. So kurz vor der Regelaltersrente ist das doch ohnehin ein Witz von der KK; seien wir mal ehrlich.
Was allerdings richtig ist, dass es leider schnurzpiepegal ist, wer nun den Rehaantrag gestellt hat. Die KK DARF im Nachhinein so tun, als ob sie Sie aufgefordert hätten (bzw. den Vorgang als solchen so werten), allerdings nur nach Anhörung, die sicherlich auch nicht erfolgt ist (man wird sich allerdings darauf berufen, dass die ja telefonich erfolgt sei). Die Anhörung darf nachgeholt werden; so richterliche Entscheidungen.
Was die ständigen Anrufe der KK angehen, würde ich denen mal gepflegt sagen, dass sie das bitte zu unterlassen und die Telefonnummer aus ihrem System zu nehmen hätten. Bitte alles immer schriftlich!!! Schriftlich bedeutet, dass Sie ganz in Ruhe Ihre Widersprüche nach Verwaltungsakt formulieren können und nicht mehr zwischendrin belästigt werden.
Wenn Sie das alles verständlicherweise aus Belastungsgründen nicht wollen, würde es sich ggf. anraten, falls die KK wirklich das Krankengeld entziehen sollte, weil Sie ihrer Ansicht nach nicht mitwirken und so kurz vor der Altersrente keine EM haben möchten, dann für die paar Monate, so möglich, arbeiten zu gehen oder sich möglicherweise anders zu finanzieren. Das liegt ja in Ihrer Hand. Gezwungen werden Sie nicht. Ist nur die Frage, ob Sie irgendwie überbrücken können.
Und sich dann ganz in Ruhe bei Ihrer örtlichen DRV beraten lassen, was am besten zu tun ist.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie da gut durchkommen - und wie gesagt: Alles immer schriftlich!