Hallo
Ich beziehe eine unbefristete EM Rente.
Mein GDB von 60 läuft noch bis Januar 2013 ( Verlängerung ohne Prüfung nicht mehr möglich )
Ich könnte laut DRV im Dezember 2012 in Altersrente für Schwerbehinderte gehen.
Die DRV weiß aber nicht das mein Behindertenschein im Januar abläuft und vielleicht nicht mehr verlängert wird.
Wann müsste ich den Rentenantrag stellen ?
Nachtrag:
Begründung für die Umwandlung: Hier im Forum ist öfters die Rede von Rentenentzug.
Ich möchte auf Nummer Sicher gehen und meine EM Rente umwandeln in eine Rente für Schwerbehinderte.
Für den Bezug der Altersrente für Schwerbehinderte ist eine Voraussetzung, das man bei BEGINN der Rente Schwerbehindert sein muss.
was danach mit der Schwerbehinderteneigenschaft ist, interessiert die DRV nicht.
Also, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen: Antrag auf Umwandlung stellen
Betrifft:
Die Schwerbehinderung muss lediglich bei Beginn der Rente vorliegen.
Wie genau ist das nun gemeint? Bei Beginn der EM Rente oder bei Beginn der Altersrente für Schwerbehinderte?
Bei Beginn der Altersrente für Schwerbehinderte
also in oben genannten Fall zum 01.12.2012