Hallo Ich beziehe eine unbefristete EM Rente. Mein GDB von 60 läuft noch bis Januar 2013 ( Verlängerung ohne Prüfung nicht mehr möglich ) Ich könnte laut DRV im Dezember 2012 in Altersrente für Schwerbehinderte gehen. Die DRV weiß aber nicht das mein Behindertenschein im Januar abläuft und vielleicht nicht mehr verlängert wird. Wann müsste ich den Rentenantrag stellen ?
24.09.2012, 13:15
von
Jonathan
Nachtrag: Begründung für die Umwandlung: Hier im Forum ist öfters die Rede von Rentenentzug. Ich möchte auf Nummer Sicher gehen und meine EM Rente umwandeln in eine Rente für Schwerbehinderte.
24.09.2012, 14:28
von
rolfi
Für den Bezug der Altersrente für Schwerbehinderte ist eine Voraussetzung, das man bei BEGINN der Rente Schwerbehindert sein muss. was danach mit der Schwerbehinderteneigenschaft ist, interessiert die DRV nicht.
Also, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen: Antrag auf Umwandlung stellen
24.09.2012, 14:35
Experten-Antwort
Die Schwerbehinderung muss lediglich bei Beginn der Rente vorliegen.
24.09.2012, 14:40
von
B.Amter
Betrifft:
Die Schwerbehinderung muss lediglich bei Beginn der Rente vorliegen.
Wie genau ist das nun gemeint? Bei Beginn der EM Rente oder bei Beginn der Altersrente für Schwerbehinderte?
24.09.2012, 14:44
von
rolfi
Bei Beginn der Altersrente für Schwerbehinderte
also in oben genannten Fall zum 01.12.2012
24.09.2012, 14:46
Experten-Antwort
@ "B.Amter"
Bei Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.