Hallo User Verena,
eine Rente wegen Erwerbsminderung kann nur entzogen werden, wenn im Rahmen der medizinischen Nachprüfung festgestellt wird, dass sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat. Sollte dies nicht der Fall sein, weil sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, brauchen Sie nicht mit einem Entzug zu rechnen. Ob überhaupt eine Überprüfung stattfindet, liegt im Ermessen des zuständigen Rentenversicherungsträgers.
Sollten Sie bereits eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, dann wird die Altersrente nicht niedrige, wie User Siehe hier Ihnen geschildert hat.