Hallo Fritz Leo,
ich gehe davon aus, dass die von Ihnen genannten ärztlichen Unterlagen bereits in dem vorigen EM-Verfahren gewürdigt worden sind. Zum damaligen Zeitpunkt wurde natürlich auch geprüft, ob eventuell eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt und das Ergebnis war offensichtlich ein Leistungsvermögen von noch mind. 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Überprüfung halte ich daher für nicht sehr aussichtsreich.
Aber: Wenn Sie der Meinung sind, dass seitdem eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, dann können Sie natürlich jederzeit einen neuen Antrag stellen. Sofern aktuell das Leistungsvermögen (vom Sozialmediziner der DRV) aus unter 6 Stunden beurteilt würde, dann könnten Sie eine teilweise EM-Rente (ohne § 240) und damit unter bestimmten Umständen eine 'Arbeitsmarktrente beziehen.