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Experten-Antwort

Umwandlung einer EM-Rente in eine SB-Rente

von Kessi23.10.2013 | 11:25
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7 Antworten

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Hallo ! Ich bin Jahrgang 1954 und erhalte genau bis zum Monat meines 60. Geburtstages eine volle Erwerbsminderungsrente. Kann ich direkt im Anschluß eine Rente wegen Schwerbehinderung erhalten, oder muss ich die 8 Monate Zurechnung in Kauf nehmen? Ich hätte ja in diesem Falle 8 Monate kein Einkommen. Oder muss ich vor Ablauf der EM-Rente erst noch mal eine Weiterzahlung beantragen ? Danke für eine kompetente Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kessi,

User „rv“ hat Ihnen bereits die prinzipiell zutreffenden Antworten gegeben.

Ergänzen möchte ich lediglich, dass unter bestimmten Voraussetzungen (sog. Vertrauensschutz) auch noch eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Vollendung des 60. Lj. möglich wäre. In Ihrem Fall wäre dabei insbesondere auf die Regelung des § 236a Abs. 2 S. 3 SGB VI hinzuweisen:

„Für Versicherte, die

1. am 1. Januar 2007 als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt waren und

2. entweder

a) vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben

oder

b) Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben,

werden die Altersgrenzen nicht angehoben.“

Im Zweifel sollten Sie sich hierzu nochmals in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Kessiam 23.10.2013 | 13:06
Ja, danke, das ist soweit verstanden. Allerdings wird die EM-Rente ja i.d.R. nur befristet gezahlt und eine Weiterzahlung ist ja nie ganz sicher. Die RV könnte einer Weiterzahlung ja auch vielleicht mal nicht zustimmen. Oder ist diese Befürchtung ab 60 unbegründet ?
rvam 23.10.2013 | 11:39
1) Beantragen Sie rechzeitig die Verlängerung der EM-Rente! 2) Altersrente ist frühestens mit 60 Jahren + 8 Monaten möglich! P.S.: Mit einer höheren Rente brauchen Sie nicht unbedingt rechnen ... MfG
Kessiam 23.10.2013 | 11:47
Danke ! Also muss ich erst die Weiterzahlung der EM Rente beantragen und bevor diese ausläuft, dann die Umwandlung in SB-Rente beantragen ?
rvam 23.10.2013 | 12:58
sie müssen zunächst die weiterzahlung der em-rente beantragen. wann sie die sb-rente beantragen, können sie sich dann selbst aussuchchen ... ggf. sollten sie sich dann zu gegebener zeit von ihrem rv-träger eine probeberechnung anfertigen lassen. sie müssen die sb-rente nicht zwingend beantragen. sie können auch die em-rente einfach weiterlaufen lassen. wenn sie die regelaltersgrenze erreichen erhalten sie dann ganz automatisch die regelaltersrente. MfG
rvam 23.10.2013 | 13:47
sie haben schon recht. eine weiterzahlung ist nicht sicher! aber wenn sich ihre gesundheit nicht verbessert hat bzw. möglicherweise sogar verschlechtert hat, ist eine weiterzahlung sehr wahrscheinlich. mit dem 60. geb. hat das allerdings nichts zu tun. die drv prüft ganz normal ob erwerbsminderung vorliegt oder eben nicht mehr ... haben sie noch weitere fragen zu ihrer rente? MfG
Kessiam 23.10.2013 | 17:19
Ich danke Allen, die hier geschrieben haben. Ich glaube ich bin jetzt informiert, um das Richtige zu tun. Nochmals vielen Dank !
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