Hallo Herr Gerum,
grundsätzlich bleibt der Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent auch bei der Altersrente erhalten. Ein zusätzlicher Abzug von 10,8 Prozent erfolgt natürlich nicht. Den Antrag können Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Die Rente kann grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt werden. Bitte lassen Sie sich hierzu vorab von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.