Ich beziehe seit Juli 2015 eine volle EU-Rente (Jahrgang 1955). Bei der Berechnung wurde diese bereits um 10,8 % gemindert. Ab 10/2016 hätte ich Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte, habe einen GdB 50. Es kann doch nicht sein, dass nochmals 10,8 % gemindert werden? Muss zudem ein ganz formaler Neuantrag gestellt werden, oder formlose Umwandlung?
Man gewinnt den Eindruck, dass die Leute nicht einmal Versuchen die Forensuche zu nutzen.
Ja, die ERWERBSMINDERUNGSrente (nicht EU-Rente) hat einen Abschlag von 10,8 %. "Nochmal" (um weitere 10,8%) wird die Rente aber nicht gemindert.
Die Entgeltpunkte der Vorrente, die bereits einen Abschlag enthalten haben, behalten diesen bei der Folgerente bei. Die Rentenbetrag der Höhe nach wird bei der Folgerente nicht sinken.
Die Entgeltpunkte, die bisher nicht in der Vorrente mit berücksichtigt wurden, erhalten einen neuen Abschlag bzw. keinen Abschlag.
So ziemlich jeder gefühlte dritte Beitrag der letzten fünf Jahre in diesem Forum beschäftigt sich mit dieser Frage.
Hatte noch eines vergessen:
kann man mit einer vorgezogenen Rente auch im außereuropäischen Ausland auf Dauer leben?
Hallo Herr Gerum,
grundsätzlich bleibt der Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent auch bei der Altersrente erhalten. Ein zusätzlicher Abzug von 10,8 Prozent erfolgt natürlich nicht. Den Antrag können Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Die Rente kann grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt werden. Bitte lassen Sie sich hierzu vorab von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.
Dafür gibt es ja _uns_, als 'Social Service Captains' - gestählt in Geduld und Wissen, die Ungenervten eben ...wenn Expertenrat gerade am Wegnickern ist ;-)
Gruß
w.
PS: wem es hier nicht gefällt/kein Spaß dran hat, würde doch keinen Finger nebenbei krumm machen.