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Umwandlung EM Rente

von dieter15.06.2007 | 11:09
1583 Ansichten
5 Antworten

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Ich war am 16.11.2000 zu 50 % schwerbehindert und beziehe eine unbefristete EM Rente. Wenn ich diese mit 60 J in die Altersrente für Schwerbehinderte umwandle, entfällt dann für die neue Rente der 10,8 % ige Abschlag und die Rente wird entsprechend höher? Gruß Dieter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dieter,

im Gegensatz zu den anderen Antworten auf Ihre Frage bin ich der Meinung, dass Sie durchaus mit einer höheren Rente rechnen können. Sofern Sie bis zum 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert waren können Sie im Rahmen der Vertrauensschutzregelung mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Die Tasache, dass in der Vorrente ein Abschlag (Verminderung des Zugangsfaktors) enthalten war spielt in diesem Falle keine Rolle. Da es sich um sehr komplexe Vorschriften handelt, verzichte ich der Klarheit willen auf weitere Ausführungen

4 Antworten

!am 15.06.2007 | 11:21
Nein.
Zam 15.06.2007 | 12:26
Und wie verhält es sich, wenn ich einen Schwerbehindertenausweis mit 75 % habe?
!am 15.06.2007 | 12:52
Auch dann gibts nix mehr!
Heinzam 15.06.2007 | 19:40
Wichtig ist, dass die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente genau mit 60 erfolgt (und nicht mit 60 und xxx Monate), da sonst ein Teil der Rentenminderung bestehen bleiben würde.
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