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Umwandlung Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit

von Sardos15.11.2009 | 14:16
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt. Aufgrund fachärztlichen Gutachtens habe ich Anfang September 2009 eine Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit beantragt und für den Fall der Bewilligung folgende Fragen: 1. Obige Rente wird normalerweise in Höhe der Hälfte einer Vollrente gewährt. Ist Umwandlung in eine Altersrente möglich und sind hierfür 18 % Abschlag bei einem Alter von 60 Jahren hinzunehmen? 2. Könnte auch eine Altersrente nach § 236a, Abs. 3 SGB VI mit 10,8 % Abschlag in Frage kommen, wenn bei Beginn der Altersrente Berufsunfähigkeit nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht anerkannt würde? 3. Würde auch § 236 a, Abs. 4 (abschlagsfreie Rente) greifen, wenn der Gutachter eine Berufsunfähigkeit rückwirkend auf das Jahr 1993 bejaht hat und seit diesem Jahr der Beruf nicht mehr ausgeübt wurde, d.h. ist überhaupt eine rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch die DRV möglich und denkbar.

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2
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Den Ausführungen von "-_-" wird zugestimmt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Versuchen Sie doch einfach mit der linken Maustaste die Adresse zu markieren und mit der rechten zu kopieren und dann das ganze eingefügt, sollte funktionieren.

1 Antworten

Sardosam 17.11.2009 | 12:53
Die angegegeben Seiten zu 1.) und 2). lassen sich über Google nicht aufrufen. Meldung:" Es wurden keine mit der Suchanfrage übereinstimmenden Dokumente gefunden". Hab ich da was falsch gemacht? Wie komm ich an diese Seiten ran?
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