Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAbschläge aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung können unter bestimmten Voraussetzungen zurück genommen werden. Dies setzt u.a. voraus, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch genommen werden kann (Vertrauensschutzregelung) und die Rente wegen Erwerbsminderung nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht beansprucht wird. Zu einer ausführlichen Beratung wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.
Diese Frage läßt sich so pauschal leider nicht beantworten, da es hier auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommt. Am besten lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers konkret beraten. Wo sich die nächstgelegene Beratungsstelle befindet, erfahren Sie zum Beispiel unter der Rubrik Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de.
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