Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Umwandlung Erwerbsminderungsrente in Altersrente für Schwerbehinderte

von dawo10.05.2007 | 21:51
17111 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich möchte folgendes wissen. Ich beziehe seit 01.05.2003 eine volle Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenabschlag in Höhe von 10,8%. Im Dezember 2007 werde ich 60 Jahre alt. Kann ich dann die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für Schwerbehinderte umwandeln lassen? Meine Schwerbehinderung (50%) ist seit 06/2000 auf Dauer anerkannt. 35 Versicherungsjahre sind vorhanden. Habe ich dann bei einer möglichen Umwandlung der Rente keine Abschläge mehr? Ist dann die Altersrente auf alle Fälle höher als meine jetzige Erwerbsminderungsrente? Ich bin gespannt. Vielen Dank.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 11.05.2007 | 07:22

Abschläge aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung können unter bestimmten Voraussetzungen zurück genommen werden. Dies setzt u.a. voraus, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch genommen werden kann (Vertrauensschutzregelung) und die Rente wegen Erwerbsminderung nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht beansprucht wird. Zu einer ausführlichen Beratung wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

Moderatoren-Antwortam 21.05.2007 | 12:23

Diese Frage läßt sich so pauschal leider nicht beantworten, da es hier auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommt. Am besten lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers konkret beraten. Wo sich die nächstgelegene Beratungsstelle befindet, erfahren Sie zum Beispiel unter der Rubrik Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de.

5 Antworten

Knut Rassmussenam 11.05.2007 | 08:39
Wenn alle Ihre Angaben stimmen, dann haben Sie bei einer Umwandlung mit 60 (und sogar NUR dann) keine Abschläge in der Altersrente.
Gudrun Bauer- Beckeram 17.05.2007 | 21:17
Hallo zusammen, freue mich ein so interesantes Forum entdeckt zu haben. Meine Frage: Bin 54 Jahre alt, beziehe seit Mai/2005 volle Erwerbsminderungsrente, zusätzlich habe ich GdB von 50% beim Versorgungsamt. Meine Frage, bekomme ich ab dem 60 Lebensjahr, und der möglichen Umwandlung in Altersrente,eine Rente ohne Abschlag, und ist dies überhaupt möglich. Vielen Dank im Voraus für Ihren kompetenten Rat.
lotscheram 20.05.2007 | 13:55
Sehr geehrte Frau Bauer-Becker, . Auf Grund Ihres Geburtsjahres ist eine abschlagsfrei Rente nicht mehr möglich wenn die gewählte Altersrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen soll. Auch die Rente wegen Schwerbehinderung nicht mehr, denn wenn ich die nach bisheriger Regelung mit dem 60. Lebensjahr beginne, habe ich ebenfalls 10,8% Minderung, die ja auch in der vollen Erwerbsminderungsrente enthalten sind. Für alle nach 1951 Geborenen erfolgt eine Anhebung des Lebensalters für einen Rentenbeginn auf das 62. Lebensjahr und durch neuere gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Anhebung auf das 67. Lebensjahr, werden auch bei Renten für Schwerbehinderte, neue Minderungsregelungen wirksam, die mir aber im Augenblick nicht vorliegen. Die Rente für Frauen gibt es ab 2012 nicht mehr. . Aus meiner Sicht der Dinge bringt eine Wandlung keinen Gewinn, kann eher negativere Auswirkungen haben, da würden Sie aber besitzgeschützt das bisherige weiterhin bekommen. . Usermeinung
Elkeam 20.05.2007 | 19:36
Meine Frau bezieht seit 1993 eine Berufsunfähigkeitsrente,hat es Vorteile diese Rente in eine Altersrente umwandeln zu lassen ? Meine Frau wird 64 Jahre alt.Danke für die eventl.Info
lotscheram 21.05.2007 | 20:57
Hallo Elke, . grundsätzlich hätte eine Wandlung den Vorteil, daß die dann zu zahlende Altersrente in voller Höhe gezahlt wird, hingegen die zur Zeit noch bezogene BU-Rente nur als 50% Rente gezahlt wird. Ihre Rente würde sich fast verdoppeln. . Problem ist, ob Ihre Frau die rentenrechtlichen Voraussetzung für eine Altersrente erfüllt. Für die Rente als Frau müssten nach dem 40. Lebensjahr noch 121 Monate Beitragszeiten vorliegen, dass könnte knapp werden, weil zwischen dem 40. Lebensjahr und dem Beginn der BE Rente 1993 eigentlich nur 9 Jahre liegen, käme da auf den Geburtsmonat an. . Wenn Schwerbehinderung vorliegt mit mindestens 50%, werden 35 Jahre rentenrechtlicher Zeit gefordert, einschließlich KEZ/BÜZ. Auch Eine vorgezogene Regelaltersrente ist denkbar, kann mit 63 Jahren beantragt werden, auch hier gelten wieder die 35 Jahre rentenrechtlicher Zeiten, die vorliegen müssen. Der Bezug der BU Rente zählt nicht mit dazu. . Mein Vorschlag: Auf schnellstem Weg sich an die nächstgelegene Beratungsstelle wenden um zu erfazhren, ob die geforderten rentenrechtlichen Voraussetzungen für eine andere Rente erfüllt sind. . Die Altersrente als Frau oder die Rente wegen Schwerbehinderung wäre jeder anderen vorzuziehen, weil sie da keine Minderung mehr hätte. . Liegen Ihnen die Aussagen vor, sofort die Rente dort beantragen, um wenigstens noch ein bisschen davon zu profitieren. . Falls nicht schon eine Teilbeschäftigung vorliegt, hat sich Ihre Frau eigentlich beim Arbeitsamt bzw. einer Arbeitsagentur als Arbeitslos gemeldet? Sie hätte ohne weiteres auch Arbeitslosengeld neben der BU-Rente bekommen können. . Jusermeinung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026