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Experten-Antwort

Umwandlung EU in EM-Rente

von Nicole Scherhag13.05.2013 | 11:51
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage. Kann eine "alte" Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden? Zum Hintergrund meiner Frage. Ich arbeite mit chronisch kranken Menschen und bin auf folgendes Problem gestoßen. Ein Herr, der schon lange krank ist erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Rente ist sehr klein. Nun möchte er ein wenig Geld dazu verdienen über Programmierungen. Er kann nur wenig arbeiten, mehr als 200/300 Euro würden da im Monat nicht zusammen kommen. In einer Arbeitsanweisung der Rentenversicherung habe ich gelesen, dass man neben der EU-Rente keine selbstständige Tätigkeit ausüben darf. Heute dürfen die EM-Rentner ja bis zu 450 Euro rentenunschädlich dazu verdienen. Gibt es eine Möglichkeit, wie der Patient doch ein bisschen was dazu verdienen kann? Kann er die Rentenart wechseln? Ich weiß gar nicht, ob das überhaupt geht und wenn es geht, ob es nicht einen Nachteil bedeuten würde. Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Herzlichen Dank! N. Scherhag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit würde tatsächlich zum Wegfall "alten" EU-Rentenanspruchs führen. Da jedoch der Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung (nach dem ab 2002 geltenden Recht) für selbständig Erwerbstätige nicht ausgeschlossen ist, kann dieser Anspruch grundsätzlich auch während der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bestehen. Ob allerdings die Voraussetzungen für eine solche Rente wegen voller Erwerbsminderung auch vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, hat der Betreffende nach Wegfall der „alten“ Rente nur noch einen Anspruch auf eine niedrigere Berufsunfähigkeitsrente.

Bei der Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente ist die bisher bezogene Erwerbsunfähigkeitsrente zu berücksichtigen, d.h. es besteht Besitzschutz auf die Entgeltpunkte der Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der Erwerbsunfähigkeitsrente beginnt.

Vor einer Antragstellung sollte sich der Betreffende nochmals von seinem Rentenversicherungsträger beraten lassen.

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