Ich bin seit 1998 EU Rentnerin unbefristet. Jetzt teile mir die Rentenversicherung mit, dass
ab 2017 Aug. die Umwandlung der EU Rente in eine Altersrente vorgenommen werden soll.
Ändert sich durch die Umwandlung mein Steuerfaktor von derzeit 50%. Wäre es für mich besser
wenn ich jetzt schon die Regelaltersrente beantrage. ich bin 60% unbefristet schwerbeschädigt.
Sollte ich dem Bescheid widersprechen?
Vielen Dank für kompetente Antwort
nein, der alte Steuerfreibetrag behält weiterhin Gültigkeit. Der Steuerfreibetrag wohlgemerkt, nicht die zu versteuernde Rente. Durch die jährlichen Rentenerhöhungen steigt der steuerpflichtige Anteil, was in diesem Jahr - wegen der erheblichen Rentenerhöhung - bei einigen Rentner 'plötzlich' zur Steuerpflicht/Nachzahlung führen kann. Nähere Auskünfte dazu über Finanzamt und/oder steuerberatende Personen.
> Wäre es für mich besser wenn ich jetzt schon die Regelaltersrente beantrage.
Die Regelaltersrente können Sie erst ab 08.2017 erhalten. Vorher bereits die AR wegen Schwerbehinderung. Lassen Sie sich dazu in der nächsten Beratungsstelle informieren, wo die Unterschiede liegen, ob ggf. schon vor der Regelaltersrente eine höhere AR zu erwarten ist - wird man im Rahmen von Probeberechnung ermitteln können. Und ja, der 'alte' Steuerfreibetrag bleibt auch bei eine 'vorgezogenen' AR/Schwerbehinderung erhalten. Rechnen Sie aber nicht mit einem Rentenmehrbetrag - kann sein (deswegen jetzt 'Umwandlungsantrag'), eher nicht - weniger als bisher, wird es nicht!
Gruß
w.
vielen Dank für die schnelle Info. Eine höhere Rente wird es nicht, da ich ja keine Beiträge mehr einzahlen konnte.
Gruss und Danke
Moni