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Experten-Antwort

Umwandlung Fachschule in Hochschule

von Fragesteller08.08.2013 | 16:30
1499 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, wenn eine Ingenieurschule für Maschinenbau in der ehemaligen DDR (damals Fachschule) während des Studiums (1974) in eine Hochschule umgewandelt wurde, kann dann die Zeit bis zur Umwandlung als Anrechnungszeit wegen Fachschulbesuch angerechnet werden (immerhin 2 Jahre)? Im Versicherungsverlauf ist die Zeit bislang insgesamt als Hochschulausbildung ausgewiesen. Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von zelda und Krümel wird zugestimmt. Wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen Sie den Sachverhalt überprüfen.

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3 Antworten

zeldaam 08.08.2013 | 19:54
Hallo "Fragesteller", hier ein Auszug aus den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der DRV- Regionalträger: RAA zu § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 B Anrechnungszeiten Hochschulausbildung R7 Änderung des Status der Ausbildungsstätte (Fachschule/Fachhochschule) "Wurde die Ausbildung an einer Fachschule/Höheren Fachschule begonnen und nach deren Überleitung in eine Fachhochschule dort fortgesetzt und beendet (so genannte Übergangsfälle), ist für die Zuordnung im Rahmen des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI entscheidend, welchen Status die Ausbildungsstätte in der Zeit der Ausbildung hatte (ISRV:RE:11 RA 49/80). Für Übergangsfälle bedeutet das, dass die Ausbildung bis zum Zeitpunkt der Überleitung der Fachschule/Höheren Fachschule in eine Fachhochschule als Fachschulausbildung, nach deren Überleitung in eine Fachhochschule dagegen als Hochschulausbildung anzusehen ist (vgl. hierzu, auch zu einer Nachdiplomierung oder zu einer nachträglichen Graduierung >>(SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 R6))." MfG zelda
zeldaam 08.08.2013 | 20:03
Hallo "Fragesteller", noch eindeutiger ist sogar der Abschnitt R 6 der RAA --> www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR4R6 . In der Anlage ist evt. auch Ihre FS / FHS aufgeführt: www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR4ANL1 MfG zelda
Krümelam 09.08.2013 | 07:53
Falls Sie den Sachverhalt geklärt haben wollen, bitten Sie Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger um eine Überprüfung. Die Speicherung als Fachschulzeit könnte für Sie Vorteile haben, da eine Fachschulzeit bewertet wird, eine Hochschulausbildung nicht.
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