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Experten-Antwort

Umwandlung in abschlagsfreie Rente?

von Käthe02.03.2014 | 13:38
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7 Antworten

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Hallo, bin leider kurz vor 63 erkrankt und musste EM Rente beantragen. 45 Versicherungsjahre sind voll. Kann ich nach dem Neuen Gesetz die Rente in eine abschlagsfreie Altersrente umstellen, oder bleiben die Kürzungen?Danke

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Käthe, Sie können Ihre EM-Rente mit Rentenabschlägen nicht in eine abschlagsfreie Altersrente umstellen. Es bleibt bei der Rentenkürzung. Die von Jonny angesprochene Regelung des § 77 Abs. 4 SGB VI (Minderung der Rente durch den Zugangsfaktor) betrifft nur die Verschiebung des abschlagsfreien Rentenbeginns und trifft auf Ihren Rentenanspruch nicht zu.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonny, danke für den Hinweis. Sie haben recht!

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5 Antworten

KSCam 02.03.2014 | 14:04
Bei "Umwandlungen von EM Renten in Altersrenten bleiben die Abschläge erhalten - daran wird - so erwarte ich - auch das kommende neue Gesetz nichts ändern. Aber da es noch nicht da ist, kann auch keiner auf der Grundlage des neuen Geseztes Auskunft erteilen.
Jonnyam 02.03.2014 | 16:33
Hallo Käthe, wenn Sie kurz vor 63 sind und schon 45 Jahre haben, erfüllen Sie vielleicht auch die Voraussetzungen des § 77 Abs. 4 SGB VI "(4) Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei Hinterbliebenenrenten, deren Berechnung 40 Jahre mit den in § 51 Abs. 3a und 4 und mit den in § 52 Abs. 2 genannten Zeiten zugrunde liegen, sind die Absätze 2 und 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres die Vollendung des 63. Lebensjahres und an die Stelle der Vollendung des 62. Lebensjahres die Vollendung des 60. Lebensjahres tritt." Und dann sind die Abschläge ohnehin nicht höher als für Schwerbehinderte. Beispiel: Geboren im April 1951, Rentenbeginn im Februar 2014, also Alter 62 Jahre und 9 Monate = 0,9 % Abschlag Oder anders ausgedrückt: Für jeden Monat EM-Rente vor dem 63. LJ = 0,3 % Abschlag meint jedenfalls Jonny
Mitleseram 02.03.2014 | 22:03
Umwandlung EM-Rente in Altersrente geht immer (bei Vollendung der Regelaltersgrenze sogar von Amts wegen), nur Altersrente in Altersrente ist nicht möglich.
Jonnyam 03.03.2014 | 16:22
Lieber Experte, § 77 Abs. 4 betrifft keine Verschiebung eines Rentenbeginns! Der Hinweis sollte nur deutlich machen, dass die Abschläge wohl in dem Alter nicht so besonders hoch ausfallen können. Und im Übrigen könnte ein Rentenbeginn vor Juli 2014 auch zu einer abschlagsfreien "Mütterrente" führen. Aber Abschläge bei der EM-Rente bleiben natürlich auch nach Umstellung in die Altersrente Meint jedenfalls Jonny
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