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Umwandlung in Altersrente für Schwerbehinderte

von Gerhard03.12.2007 | 12:10
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo liebe Forengemeinde Habe im Internet folgende Informationen gefunden und bitte um Mitteilung ob diese richtig sind. Bin seit 1996 wegen Erwerbsunfähigkeit in Rente und beziehe 933 Euro netto.Zusätzlich beziehe ich eine private BU Rente von 651 Euro die 2018 ausläuft. Nach einem Steuerprogramm brauche ich momentan keine Steuern zu zahlen. Komme jedoch wegen zunehmender Kapitalerträge und Rentenerhöhung zunehmend in die Nachgelagerte Besteuerung hinein. Dies dürfte nächstes Jahr schon der Fall sein.Jetzt habe ich gelesen daß wenn ich mit 63 (2030)Jahren die Altersrente wegen Schwerbehinderung in Anspruch nehmen sollte kann ich wieder mit 50% Besteuerung anfangen weil mir die Jahre der Erwerbsunfähigkeitsrente gutgeschrieben wird. Dies wäre sehr günsig für mich da ich über erhebliche Kapitaleinkünfte verfügen könnte. Eine zweite frage habe ich noch. Wenn ich die Altersrente bekomme fehlt mir ja ein Monat die Rente, da ja die Erwerbsunfähigkeitsrente im Voraus bekomme und dann die Altersrente im Nachhinein . Ist dies korekt? Vielen dank für beantwortung der Fragen. Gruß Gerhard

2 Antworten

bekissam 03.12.2007 | 20:47
Zur Rentenbesteuerung finden Sie eine Broschüre unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… Der Auszahlungszeitpunkt Ihrer Rente richtet sich ausschließlich nach dem erstmaligen Rentenbeginn, auch wenn nachfolgend eine Altersrente gezahlt wird. Hat die EM-Rente vor dem 01.04.2004 begonnen, bleibt es bei der vorschüssigen Zahlung.
Gerhardam 04.12.2007 | 08:50
Habe noch mal im Internet geschaut. Schweint tatsächlich so zu sein, daß ich mit 65 Jahren(also in 25 Jahren), dann wieder bei 50% anfangen darf. Dies ist sehr günstig für mich
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