Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Umwandlung kleine große Witwenrente

von KH13.04.2011 | 11:17
8650 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Unter welchen Umständen wird eine kleine Witwenrente in eine große oder umgekehrt umgewandelt? Ich bin diesbezüglich bereits auf folgende Fälle gestoßen: - Nach altem Recht erhält ein Empfänger der kleinen Witwenrente ab dessen 45. Geburtstag automatisch die große Witwenrente. - Erhält eine Person die große Witwenrente aufgrund von Kindererziehung und werden alle Kinder volljährig, so erhält die Person die kleine Witwenrente. Das gleiche gilt für den Fall, dass die große Witwenrente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird und die Minderung wegfällt. Gilt das neue Recht, so erhält sie nur die Monate, die von der 24-Monats-Frist der kleinen Witwenrente noch übrig sind. - Erhält eine Person die kleine Witwenrente und wird erwerbsgemindert, so erhält sie ab sofort die große Witwenrente. 1. Habe ich diese Fälle richtig verstanden? 2. Welche Fälle gibt es noch? Was geschieht z. B., wenn eine Person die kleine Witwenrente erhält und dann das 45. Lebensjahr vollendet (mit oder ohne Pause dazwischen)?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

zu 1. Diese Fälle haben Sie richtig verstanden.

Neues Recht:

Der Anspruch auf die kleine [Witwen- oder Witwerrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html wird für Todesfälle nach dem 31.12.2001 grundsätzlich auf 24 Kalendermonate nach dem Tod der Versicherten begrenzt. Eine Ausnahme ergibt sich nur für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, deren Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde, wenn mindestens ein Ehegatte/Lebenspartner vor dem 02.01.1962 geboren ist.

Vollenden die Hinterbliebenen, deren kleine Witwen-/Witwerrente wegen dieser "24-Monatsbegrenzung" weggefallen ist, das 45. Lebensjahr, können sie auf Antrag die große Witwen-/Witwerrente erhalten. Die Hinterbliebenen werden hierauf bei Erteilung des Bewilligungsbescheides und erneut im Rahmen des Wegfalls der kleinen Witwen-/Witwerrente hingewiesen.

zu 2. Nach neuem Recht wird die kleine Witwenrente auf 24 Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten begrenzt.

Wird die Witwe innerhalb dieser Frist 45. Jahre alt, wird von Amts wegen in die große Witwenrente umgewandelt.

Ist die kleine Witwenrente bereits weggefallen, muß selber ein Antrag auf große Witwenrente gestellt werden.

Umgekehrt: Erhält die Witwe eine große Witwenrente z.B. wegen Erziehung eines minderjährigen Kindes und wird dieses Kind innerhalb dieser 24-Monats-Frist 18 Jahre alt, bekommt die Witwe nur noch für die Monate, die von der

24-Monats-Frist übrig sind, die kleine Witwenrente.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Eine erneute Antragstellung auf große Witwenrente ist ja nur bei Witwenrente nach neuem Recht nötig, da die kleine Witwenrente auf 24 Monate begrenzt ist und daher vor Vollendung des 45. (bzw. 47.) Lebensjahres wegfallen kann.

Voraussetzungen sind:

- die Witwe darf nicht wieder geheiratet haben

- Vollendung des 45. bzw. 47. Lebensjahres (stufenweise Anhebung auf 47. Lebensjahr bei Todesfälle ab 01.01.2012)

Ihr Beispiel müßte hiermit beantwortet sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KHam 14.04.2011 | 09:36
"Ist die kleine Witwenrente bereits weggefallen, muß selber ein Antrag auf große Witwenrente gestellt werden. " Unter welchen Umständen ist dies möglich? Es müssen doch sicherlich noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, oder kann jeder, der in seinem Leben mal Witwenrente bezogen hat, ab 45 die große Witwenrente beantragen und bekommen?
KHam 14.04.2011 | 17:00
Beispiel: jemand bekommt von 35-37 kleine Witwenrente. Kann diese Person mit 45 die große Witwenrente beantragen und erhalten bzw. welche weiteren Voraussetzungen sind nötig, damit er dies kann?
KHam 20.04.2011 | 16:24
Ich schließe daraus: wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, darf die große Witwenrente beantragt werden - unabhängig davon, ob zwischen dem Todeszeitpunkt des Ehepartners und dem betreffenden Datum Rente ausgezahlt wurde oder nicht. In dem Fall ist meine Frage beantwortet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026