Unter welchen Umständen wird eine kleine Witwenrente in eine große oder umgekehrt umgewandelt?
Ich bin diesbezüglich bereits auf folgende Fälle gestoßen:
- Nach altem Recht erhält ein Empfänger der kleinen Witwenrente ab dessen 45. Geburtstag automatisch die große
Witwenrente.
- Erhält eine Person die große Witwenrente aufgrund von Kindererziehung und werden alle Kinder volljährig, so
erhält die Person die kleine Witwenrente. Das gleiche gilt für den Fall, dass die große Witwenrente wegen
Erwerbsminderung gezahlt wird und die Minderung wegfällt.
Gilt das neue Recht, so erhält sie nur die Monate, die von der 24-Monats-Frist der kleinen Witwenrente noch übrig
sind.
- Erhält eine Person die kleine Witwenrente und wird erwerbsgemindert, so erhält sie ab sofort die große Witwenrente.
1. Habe ich diese Fälle richtig verstanden?
2. Welche Fälle gibt es noch? Was geschieht z. B., wenn eine Person die kleine Witwenrente erhält und dann das 45. Lebensjahr vollendet (mit oder ohne Pause dazwischen)?