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Umwandlung meiner EMR

von Frank Jung20.12.2012 | 12:35
1383 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin Jahrgang 4/53 und beziehe zur Zeit eine knappe volle EMR. Vor einem Monat habe ich einen GDB von 60% erhalten. Da ich aber nur unter drei Stunden am Tag arbeiten darf finde keine notwendige Hinzuverdienstmöglichkeit. Zu meiner Frage: Kann ich ab 01/14 meine EMR in eine Rente für Schwerbehinderte umwandeln lassen und enfällt damit diese Dreistundenregelung? Damit hätte ich bessere Chancen einen Hinzuverdienst zu finden. Bekannt ist mir das die Zuverdiensthöhe von 450 Euro und die Abschläge gleich bleiben.

2 Antworten

Clamorsam 20.12.2012 | 12:54
Nein. Auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind bis um Erreichen der Regelalltersgrenze die Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten. " Hinzuverdienstgrenzen gelten, wenn eine Rente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird. Für nach dem 31. Dezember 1946 geborene Versicherte wird die Regelaltersgrenze schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die also eine Altersrente für langjährig Versicherte, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Berufs- oder Erwerbsunfähige, eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit oder eine Altersrente für Frauen erhalten, müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten." http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Al…
-am 20.12.2012 | 13:13
Wenn Sie Ihre EM Rente in eine Altersrente "umwandeln" lassen bleibt es bei der Hinzuverdienstgrenze von 400 bzw ab 01.01.13 450 Euro/Monat. In wieviel Stunden Sie den Hinzuverdienst erzielen spielt dann allerdings keine Rolle mehr. Wenn Sie im april 53 geboren sind wie Sie geschrieben haben können Sie Ihre Rente allerdings bereits ab 01.12.13 in eine Altersrente umwandeln lassen.
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