Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDas sollten Sie bei Ihrem Anbieter der fondsgebundene Rentenversicherung erfragen.
Da hat Ihre Sparkasse unrecht. Sie könnten den Riestervertrag z.B. auch ruhen lassen, wenn Sie kein Geld mehr hätten. Aber bei AloGeld-Bezug sind Sie riesterfähig. Bei AloGeld 2 zahlen Sie etwas weniger oder gar nur den Sockelbetrag ein. Dieser Beitrag wird sogar bei der Einkommensberechnung beim AloGeld 2 nicht berücksichtigt. Und die Anrechnung der privaten Versicherung auf die Grundsicherung wird erst in der Auszahlungsphase der Versicherung angerechnet.
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