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Umwandlung privater Rentenversicherung in Riesterrente

von Sasu08.04.2008 | 11:12
3206 Ansichten
8 Antworten

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Beziehe seit 16.02.08 ALGI (Antrag auf unterstützendes ALGII läuft). Kann ich meine fondsgebundene Rentenversicherung (Abschluss 2005) in eine Riesterrente umwandeln? Vielen Dank für eine schnelle Antwort!

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 08.04.2008 | 11:18

Das sollten Sie bei Ihrem Anbieter der fondsgebundene Rentenversicherung erfragen.

Moderatoren-Antwortam 08.04.2008 | 11:58

Da hat Ihre Sparkasse unrecht. Sie könnten den Riestervertrag z.B. auch ruhen lassen, wenn Sie kein Geld mehr hätten. Aber bei AloGeld-Bezug sind Sie riesterfähig. Bei AloGeld 2 zahlen Sie etwas weniger oder gar nur den Sockelbetrag ein. Dieser Beitrag wird sogar bei der Einkommensberechnung beim AloGeld 2 nicht berücksichtigt. Und die Anrechnung der privaten Versicherung auf die Grundsicherung wird erst in der Auszahlungsphase der Versicherung angerechnet.

6 Antworten

Sasuam 08.04.2008 | 11:48
Meine Sparkasse sagt hierzu, dass dies nicht geht. Eine Kündigung mit finanziellem Verlust wäre möglich. Ich möchte doch lediglich meine Ersparnisse, die schließlich für die Rente gedacht sind, schützen ... Werde nämlich demnächst Arbeitslosengeld II beantragen müssen und meines Wissens nach, wird die private Rentenversicherung als Vermögen gerechnet. Was soll ich bloß tun?
Amadéam 08.04.2008 | 12:28
Mit Ihren Bemühungen, die bestehende private Rentenversicherung Hartz IV-sicher zu machen, kommen Sie etwas zu spät. Unabhängig davon, dass Sie sich ein grottenschlechtes Vorsorgeprodukt ausgesucht haben, dass auch durch staatliche Förderung leider nicht viel besser wird, hätten Sie sich VOR Antragstellung auf ergänzendes ALG II darum kümmern müssen, Ihre Altersversorgung der vorzeitigen Verwertung zu entziehen. Aber erst mal keine Panik! Das SGB II (Sozialgesetzbuch) belässt dem ALG II-Bezieher relativ grosszügige Freibeträge für allgemeines Vermögen aber auch für die Altersvorsorge. Einen kleinen Überblick verschafft Ihnen der folgende Freibetragsrechner: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach dem Rückkaufwert. Haben Sie die private RV erst vor vor ca. 5 Jahren abgeschlossen sind in der Regel grossartige Rückkauffwerte nicht zu erwarten. In diesen Jahren sorgen Sie bei solchen Produkten einzig und allein für den Ausbau der Versicherungspaläste und für die Sicherstellung der "kümmerlichen" Millionenbezüge des Spitzenmanagments des Unternehmens vor. Lesen Sie sich unbedingt das Merkblatt des Bundes der Versicherten zu solch unsinnigen Produkten durch: http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/RENTENV.pdf In Sachen ALG II sollten Sie sich jedoch umfassend in eigener Regie schlau machen. Beratung und Unterstützung von der ALG II-zahlenden Stelle, wie es das SGB I eigentlich zwingend vorschreibt, ist in der Regel nicht zu erwarten. Kaufen Sie sich für wenige Euro daher einen guten Ratgeber, Sie werden es nicht bereuen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html
Amadéam 08.04.2008 | 12:33
Sie haben eine Fonds-gebunden Versicherung abgeschlossen, nicht, wie ich irrtümlich ausgeführt habe, eine private RV. Aber auch hier ist es so, dass bei der geringen Laufzeit, Sie in der Regel leider noch nicht für sich selbst vorgesorgt haben.
Sasuam 08.04.2008 | 13:07
Vielen Dank für die schnellen Antworten und die verständliche Aufklärung! Tja, manchmal ist man einfach zu schnell und vielleicht auch zu positiv denkend. Hätte nie damit gerechnet, dass ich mal auf ALG 2 angewiesen bin. Dies soll jetzt aber nicht hochnäsig klingen. Ich werde mich gleich mal auf den Weg zu meiner Sparkasse machen, um die fondsgebundene Rentenversicherung evtl. zu kündigen und eine Riesterrente abzuschliessen. meine Antragsabgabe für ALG II ist noch nicht abgeschlossen und der Sachbearbeiter hat mir die Möglichkeit gegeben, die Versicherung noch zu sichern. Vielleicht habe ich ja Glück! Nochmals vielen Dank! Übrigens, super Forum - werde ich weiter empfehlen!!!
Amadéam 09.04.2008 | 11:30
Hallo Maria L. ein Verwertungsausschluss ist nur dann wirksam, wenn dieser VOR der Beantragung von Hartz IV erfolgt ist. In Anbetracht der kurzen Laufzeit des Vertrages und der in Ansatz zu bringenden Verwaltungskosten (Zillmerung) wird aber eh kaum ein anrechenbares Vermögen vorhanden sein.
Maria L.am 09.04.2008 | 11:08
Hallo Sasu, haben Sie zunächst mal bei Ihrer Versicherung nachgefragt, ob sich Ihre fondsgebundene Rentenversicherung durch Verwertungsausschluß Hartz IV - sicher machen läßt? Das wäre, wenn es möglich ist, vermutlich die kostengünstigste Variante. Verwertungsausschluß bedeutet, daß Sie sich vertraglich festlegen, sich vor dem Rentenalter nichts aus Ihrem Vertrag auszahlen zu lassen - keine Kündigung, Beleihung etc. Damit kommen Sie an das Geld nicht mehr heran - und die ARGE damit auch nicht. Das geht aber nur im Rahmen bestimmter lebensalterabhängiger Vermögensfreibeträge. http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=4000&sid=6d… Wenn Sie nun stattdessen nachträglich einen Riester-Vertrag abschließen und dort den Rückkaufswert Ihrer Versicherung einzahlen, handelt es sich für zurückliegende Jahre nicht um geförderte Beiträge, so daß mir fraglich erscheint, ob dieser Riester-Vertrag dann überhaupt Hartz IV - sicher ist. Alternative wäre vielleicht ein Rürup-Vertrag, da kann man pro Jahr bis zu 20.000 Euro einzahlen. Melden Sie sich doch mal wieder hier im Forum mit Ergebnissen, das interessiert bestimmt auch andere. Ihr Fall ist ein Beispiel dafür, was vom Gesetzgeber meiner Meinung nach völlig falsch gemacht wird. Die private Altersvorsorge wird im Fall von Langzeitarbeitslosigkeit oder ergänzendem ALG II kaputtgemacht. Beschweren Sie sich bei dem Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises! Gruß, Maria L.
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