Hallo Renate,
natürlich ist ein Formantrag erforderlich - da sind noch so viele Fragen zu klären, dass das nicht allein aus der 'gescheiterten' Reha-Maßnahme/Antrag abgeleitet werden kann.
Warten Sie das entsprechende Schreiben der DRV ab und setzten Sie sich dann mit einer örtlichen Beratungsstelle Ihres Vertrauens in Verbindung.
Gruß
w.
PS: solange noch Krankengeld läuft (und das meist höher als eine EM-Rente ist), schöpfen Sie die Ihnen gesetzten Fristen bis zum Letzten aus, akzeptieren auch einen Antragstermin für die Rente im Januar - bei Feststellung der Rente erfolgt nur eine Erstattung Rente ./. Krankengeld in Höhe der _monatlich_ ermittelten Beträge, ein höheres Krankengeld müssen Sie nicht an die KK zurückzahlen.
Gruß
w.