Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Leslie,
„Kai-Uwe“ und „zara“ haben Ihnen bereits die grundsätzlich zutreffenden Antworten gegeben. Ergänzen möchte ich jedoch noch, dass auch die für Zeiten ab dem 01.04.2014 bereits gezahlten Rentenversicherungsbeiträge aus dem Krankengeld nicht „verloren“ gehen, sondern weiterhin in Ihrem Versicherungskonto verbleiben und bei einer sich anschließenden Alters- oder Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden.
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