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Experten-Antwort

Umwandlung Reha in Rente

von Leslie25.11.2014 | 14:11
1384 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, in meiner Ratlosigkeit möchte ich mich hiermit an einen Experten oder an erfahrene Forumsteilnehmer wenden. Ich beziehe Krankengeld seit 30.07.1913. Ich wurde von der Krankenkasse am 07.04.2014 aufgefordert REHA Antrag zu stellen. Der Antrag wurde von der Rentenversicherung abgelehnt und gleichzeitig habe ich Antragsvordrucke zur Feststellung der Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Ich habe am 20.08.2014 Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt. Als Rentenanfang habe ich der 01.01.2015 angegeben. Jetzt habe ich den Rentenbescheid erhalten und der Rentenbeginn ist mit 01.04.2014 angegeben. Das bedeutet, der Zeitraum zwischen 01.04.2014 bis 31.12.2014 (insgesamt neun Monate) wird nicht als Beitragszeiten für die Altersrente berücksichtigt. Ist so ein Verhalten der Krankenkasse oder Rentenversicherung rechtmäßig? Ich bin für jeden Vorschlag dankbar Leslie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.11.2014 | 15:24

Hallo Leslie,

„Kai-Uwe“ und „zara“ haben Ihnen bereits die grundsätzlich zutreffenden Antworten gegeben. Ergänzen möchte ich jedoch noch, dass auch die für Zeiten ab dem 01.04.2014 bereits gezahlten Rentenversicherungsbeiträge aus dem Krankengeld nicht „verloren“ gehen, sondern weiterhin in Ihrem Versicherungskonto verbleiben und bei einer sich anschließenden Alters- oder Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden.

3 Antworten

Kai-Uweam 25.11.2014 | 14:21
Die Antwort von Santander ist unvollständig und falsch. Erstmal zum Verfahren der RV: Es wurde bei Ihnen festgestellt, dass Sie seit dem Tag X erwerbsgemindert sind. Davon abhängig und von anderen Faktoren wird der Rentenbeginn vom Gesetz her bestimmt. Sie können sich den Rentenbeginn bei einer EM-Rente NICHT selbst aussuchen. Die ab dem 01.04.2014 zurückgelegten Beitragszeiten sind aber keineswegs verloren. Denn: Bis zum 60. Lebensjahr bzw. bis zum 62. Lebensjahr wird Ihnen eine sog. Zurechnungszeit zugeschrieben. Diese erhält einen fiktiven Beitragswert, als hätten Sie für diese Zeit wie bisher Beiträge gezahlt. MfG
zaraam 25.11.2014 | 14:24
Die Vorgehensweise ist korrekt. Sie können den Beginn der EM-Rente nicht selbst bestimmen. Das entscheidet vielmehr die DRV anhand der med. Unterlagen. Sie sind offensichtlich nicht erst ab 1.1.15 erwerbsgemindert, sondern waren es bereits bei Reha-Antragstellung.
Santanderam 25.11.2014 | 14:16
Es werden bei ihrer EM-Rente sogar Beitragszeiten berücksichtigt als hätten sie bis zu ihrem 60ten Lebensjahr gearbeitet.
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