Ich stimme den beiden vorherigen Beiträgen zu und empfehle Ihnen, ein Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger zu führen.
Dort werden die bestehenden Möglichkeiten abgeklärt. Je nach sich daraus ergebenden Konsequenzen wird dann von dort aus weitere Schritte eingeleitet.