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Experten-Antwort

Umwandlung volle Erwerbsminderung in teilweise EM

von Luc21.03.2013 | 17:39
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6 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe zur Zeit eine befristete Rente wegen voller EM, Befristung läuft bis 08/2014. Ich arbeite ca. 10 Stunden wöchentlich als freiberufliche Honorarkraft (selbstverständlich bei der DRV gemeldet). Nun ist mir eine halbe Stelle angeboten worden. Ich bin nun am hin und her überlegen, ob ich diesen Schritt wagen soll, zum einen weil ich nicht wirklich einschätzen kann, ob ich es schaffe und zum anderen, weil ich nicht weiß, ob ich von mir aus eine Umwandlung von voller zu teilweiser EM beantragen kann. Weiß jemand, wie das Procedere ist und auch ob ich dafür nochmal zur Begutachtung muss? Über Informationen würde ich mich freuen. Freundliche Grüße Luc

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luc,

bei Erteilung des Rentenbescheides wurden Ihnen die einzelnen Hinzuverdienstgrenzen in der Anlage 19 erläutert. Die generelle Hinzuverdienstgrenze liegt bei mtl. 450 EUR ab 01.01.2013. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, die Rente wegen voller Erwerbsminderung als Teilrente zu

3/4, zur Hälfte bzw. zu 1/4 zu erhalten.

Hierbei sind die Hinzuverdienstgrenzen zu jeder Teilrentenart individuell nach den Entgelten der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn zu ermitteln. Die aktuellsten Daten für Ihren Rentenbezug erfahren Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger auf Anfrage bzw. in einer Beratungsstelle vor Ort.

Durch die Überschreitung der generellen Hinzuverdienstgrenze erfolgt nach Annahme der Teilzeitstelle eine Teilrentengewährung. Sollten Sie die Teilzeitstelle wieder aufgeben und sich an die allgemeine Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR mtl. halten, wird geprüft, ob erneut ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht. In diesem Fall wird natürlich auch das Leistungsvermögen erneut überprüft.

Der Rentenversicherungsträger ist schriftlich über die Beschäftigungsaufnahme bzw. Aufgabe zu informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Freyam 21.03.2013 | 19:25
Natürlich sollten Sie das wagen. Alleine um aus der EM-Rente - zumindest aus der vollen - wieder rauszukommen. Kann doch nicht ihr Lebensziel für immer berentet zu bleiben. Direkt beantragen können sie eine Umwandlung der Rente nicht. Durch das Überschreiten der 450€ Grenze bei der vollen Rente und dann einem Habltagsjob wird die Rente erstmal nur gekürzt. Alles weitere wie z.b. die Umwandlung der vollen in die teilw. Rente ergibt sich dann duirch entsprechende Prüfungen ihres aktuellen Gesundheitszustandes durch die RV. Da brauchen Sie selbst nichts weiter machen. Natürlich könnte es auch sein, das man Sie dann im Laufe dieses Prozesses - spätestens bei ihrem Verlängerungsantrag - dann erneut begutachtet. Kann wie gesagt - muss aber nicht. Ist aber schon eher wahrscheinlich da Sie ja dann durch ihre zwischenzeitliche Halbtagstätigkeit quasi beweisen/ bewiesen haben, das Sie zumindest nicht mehr voll erwerbsgemindert sind. Dies wird die RV dann im Rahmen des Verlängerungsantrages gutacherlich mit ziemlicher Sicherheit überprüfen lassen. Sollte es ganz schlecht laufen könnte natürlich am Schluss auch die komplette Aberkennung ihrer Rente stehen. Auch dieser Möglichkeit sollten Sie sich zumindest bei allen Überlegungen dann bewusst sein.
Lucam 22.03.2013 | 13:16
Hallo, meine Frage bezieht sich nicht auf die Hinzuverdienstgrenzen und die Kürzung der Rente bei Überschreiten. Ich beziehe jetzt bereits wegen Überschreitung nur noch 3/4 der Rente bei voller EM. Ich wollte gerne wissen, ob die Aufnahme der Tätigkeit, die mit 20 Stunden ja über meiner festgestellten Leistungsfähigkeit liegt, zu einer neuen Begutachtung führt und wie ich da vorgehen müsste z.B. erst DRV benachrichtigen und dann die Stelle annehmen oder umgekehrt. Natürlich befürchte ich einen völligen Wegfall der Rente, was aus meiner Selbsteinschätzung fatal wäre, weil für mehr als 20 St.d fühle ich mich gesundheitlich nicht in der Lage. Es wäre von meiner Seite aus ein Test und jetzt gerade wäre die Chance gegeben. Gruß Luc
...am 22.03.2013 | 14:49
Lucam 22.03.2013 | 17:22
Vielleicht verstehen wir die Begriffe unterschiedlich. Teilrente heißt für mich ein Teil der mir zustehenden Rente = 3/4, 1/2 usw. Etwas anderes für mich ist Rente wegen teilweiser Erwerbsimderung. Also ersteres bezieht sich auf die Rentenhöhe, zweiteres auf die Rentenart. Meine Frage bezieht sich auf das Procedere
Axelsiusam 23.03.2013 | 13:12
Sie melden die Beschäftigungsaufnahme bzw. in ihrem Fall die Ausweitung ihrer Tätigkeit ( neue Stundenzahl etc. ) der RV. Dann wird das weitere " Procedere " von dort veranlasst. Wie sollte es auch sonst laufen ?? Das weitere Proceder KANN dann duchaus auch dann eine Überprüfung ihrer aktuellen gesundheitlichen Situation hinischtlichi ihrer Erwerbsfähigkeit beeinhalten. Das KANN dann zur Aberkennung der vollen EM-Rente führen wenn denn der med. Dienst der RV dieser Meinung ist. Dann würden Sie nur noch entweder einme teiwleise EM-Rente oder falls der med. Dienst Sie wieder für voll einsetzbar hält gar keine Rente mehr bekommen. Die Ausweitung/Überschreitung der zur jeweiligen Rentenart erlaubten Stundenanzahl birgt also immer auch ein gewisses Risiko in sich. Darüber sollten Sier sich im Kalren sein .
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