Hallo Luc,
bei Erteilung des Rentenbescheides wurden Ihnen die einzelnen Hinzuverdienstgrenzen in der Anlage 19 erläutert. Die generelle Hinzuverdienstgrenze liegt bei mtl. 450 EUR ab 01.01.2013. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, die Rente wegen voller Erwerbsminderung als Teilrente zu
3/4, zur Hälfte bzw. zu 1/4 zu erhalten.
Hierbei sind die Hinzuverdienstgrenzen zu jeder Teilrentenart individuell nach den Entgelten der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn zu ermitteln. Die aktuellsten Daten für Ihren Rentenbezug erfahren Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger auf Anfrage bzw. in einer Beratungsstelle vor Ort.
Durch die Überschreitung der generellen Hinzuverdienstgrenze erfolgt nach Annahme der Teilzeitstelle eine Teilrentengewährung. Sollten Sie die Teilzeitstelle wieder aufgeben und sich an die allgemeine Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR mtl. halten, wird geprüft, ob erneut ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht. In diesem Fall wird natürlich auch das Leistungsvermögen erneut überprüft.
Der Rentenversicherungsträger ist schriftlich über die Beschäftigungsaufnahme bzw. Aufgabe zu informieren.