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Experten-Antwort

Umwandlung volle rmr in normale rente

von Was tun?09.06.2021 | 00:25
92 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich Jahrgang 1958 beziehe schon länger Erwerbsminderungsrente. Nun wurde mir geraten in altersrente zu gehen. Habe 60 Gdb... Ich weis der Betrag bleibt gleich....lohnt es sich dann? Danke für Antworten Was tun

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Was tun?,

es macht wohl keinen großen Unterschied - außer: solange Sie Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, kann das weitere Vorliegen von Erwerbsminderung von Zeit zu Zeit überprüft werden (muss aber nicht, das hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab). Bei einer Altersrente ist das natürlich nicht erforderlich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl,

wie Sie dem Beitrag "Wann Rentenbescheid nach Rücksendung Formulare Hinzuverdienst" entnehmen können, kann es schnell gehen oder auch mal dauern. Wenn alles geklärt ist und keine weiteren Fragen offen sind, sollte es aber nicht allzu lang dauern.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Siehe hieram 09.06.2021 | 06:43
Sie haben jedenfalls keine Nachteile. Wie Sie ja bereits selbst sagten, bleibt der Rentenbetrag gleich. Und ob Sie den GdB 'nutzen' oder nicht, bleibt eigentlich auch gleich, da Sie die Rente für Schwerbehinderte (GdB >=50 und 35 Beitragsjahre) schon beziehen können und die vorgezogene (auch 35 notwendig) auch in diesem Jahr (abhängig vom genauen Geburtsmonat). Einen Rechner, der auch Schwerbehinderung berücksichtigt finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Vorteile? Ja, die Altersrente kann Ihnen nicht wieder entzogen werden, wie evtl. eine EM-Rente. Und zumindest in diesem Jahr könnten Sie noch, wenn gesundheitlich möglich und ein Job auch verfügbar, bis zu 46.060,00 EUR hinzuverdienen, weil die Freibetragsgrenze von 6.300,00 EUR wegen Corona für 'normale' (vorgezogene) Rentner erhöht wurde. Und steuerlich bleibt der %-Satz vom EM-Rentenbeginn Ihnen auch erhalten. Für den Antrag benötigen Sie das 'verkürzte Antragsformular' R0110, das Sie hier herunterladen können: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen oder telefonisch bei Ihrer zuständigen DRV aufnehmen lassen. Letzteres empfiehlt sich, wenn Sie trotzdem noch Fragen haben.
Karlam 09.06.2021 | 10:32
Wie lange dauert in der Regel eine solche Umwandlung, wenn es keine zusätzlichen Zeiten gibt ?
Was tun?am 09.06.2021 | 18:04
Vielen Dank an alle. Mir würde gesagt ich solle lieber in eh Rente bleiben da sich ja eventuell was beim Gesetz mit den 10,8% Anschlägen was tut....wenn das jemals der Fall sein sollte... Sollte ich dann in regulärer Altersrente sein , würde das dann nicht mehr greifen,oder? Viele Grüße Was tun
Schadeam 09.06.2021 | 18:33
Wenn Sie sich als EM Rentner Vorteile in Hinblick auf künftige Gesetzesänderungen oder Gerichtsentscheidungen erhoffen, bleiben Sie halt in EM Rente. Wer außer einem Propheten sollte sagen können was künftig kommt? Alternativvorschlag: Würfeln Sie - bei 1,2,oder 3 bleiben Sie in EM Rente und ab 4 beantragen Sie die Altersrente. PS: wie lange dann die Bearbeitung für die "Umwandlung" dauert ist doch "wurst" da sich am Betrag nichts ändern wird.
Was tun?am 10.06.2021 | 00:58
Vielen Dank an ^ siehe her^..! Wenn ich diesen Text richtig verstehe wird empfohlen zu warten. Ob und wann es kommt werden wir sehen @ Schade....viel Glück bei dieser Würfeltaktik im Leben...
Siehe hieram 10.06.2021 | 01:43
Nein. Wenn der Text richtig verstanden wird, 'hängt' man sich an dieses Verfahren dran. Indem man einen Überprüfungsantrag der EM-Rente stellt mit Bezug auf das noch ausstehende Urteil. Und wartet dann in Ruhe ab, bis es einen Gerichtsentscheid gibt. Danach, z.B. weil andere Rentenansprüche eintreten - beantragt man diese. Die 'Aussetzung' der veranlassten Überprüfung läuft dennoch weiter. Sicherheitshalber weist man in dem (neuen) Rentenantrag darauf hin, dass sich der (noch laufende) Überprüfungsantrag durch diesen (neuen) Rentenantrag nicht erledigt hat. Sofern dann - irgendwann - es einen Gerichtsentscheid gibt und der allgemeingültig werden sollte, gilt dieser dann auch rückwirkend. Aber nur für die, die (rechtzeitig) eine Überprüfung beantragt haben. Nicht für die, die einfach nur abwarten. Dazu müsste sich dann nämlich auch das Gesetz dazu komplett rückwirkend ändern. Dass dies bei dem Urteil heraus kommt, ist aber nicht absehbar bzw. auch wohl eher unwahrscheinlich, denn aktuell handelt es sich um eine Einzelklage. Sicherheitshalber kann/sollte man hierzu aber auch noch einen Rechtsberater befragen. Oder den Antrag auf Überprüfung einfach stellen. Macht der DRV zwar mal wieder zusätzliche Arbeit, schadet aber im Zweifelsfall nicht :-) Denn 'schlimmstenfalls' wird es kein Grundsatzurteil und es bleibt für alle anderen (außer dem bisherigen Einzelkläger) so wie es ist. Und dann gibt es für die 'anderen' 'nur' drei Schreiben = Antrag, Bestätigung mit Hinweis aber bitte abwarten, anschließend leider abgelehnt siehe Urteil vom.... m.W. kann man sich so einem Verfahren noch anschließen, so lange der Gerichtstermin dazu noch nicht eröffnet wurde. Aber das wissen 'Rechtsberater' rechtssicherer.
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