Hallo b.reni,
die Ausführungen von Peter sind zutreffend. Hier kommt es darauf an, ob Sie parallel zum Rentenbezug weitere Beiträge eingezahlt haben. Diese erhöhen dann ggf. Ihre Altersrente. Anderenfalls haben Sie Bestandsschutz, niedriger wird Ihre Rente also nicht.
Wenn man Beiträge gezahlt hat, wie kann dann die vorraussichtliche Höhe der Altersrente ermittelt werden?! Eine Rentenmitteilung bekommt man ja nicht. Ggf. Dank.
Da Ihre Erwerbsminderungsrente zum 01.01.21 in die Regelaltersrente umgewandelt wird, warten Sie den Rentenbescheid ab. Vorher wird man Ihnen in der Kürze der Zeit vermutlich keine Proberentenberechnung mehr zukommen lassen.
Im Übrigen werden Sie bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente im Regelfall nur eine geringfügige Beschäftigung haben ausüben können, was dann auch nur zu einer marginal höheren Altersrente führen kann.