Ist es nach wie vor so, dass zeitlich befristete volle EM-Renten mit Vollendung des 60. Geburtstages in die Altersrente umgewandelt werden?
Nein.
Nein! Warum sollte das denn so sein?
Nein! Warum sollte das denn so sein?
Irgendwie meinte ich, dass wär so.
Vieleicht nicht automatisch, aber wie sieht es denn aus auf Antrag und wie gestalten sich dann die Abschläge.
Oder geht das erst mit 63?
In Abhängigkeit vom Geburtsjahr, % der Behinderung, Geschlecht... Natürlich nur auf Antrag. Automatisch geht in diesem Land nichts. Hier gibt es irgendwo einen Rentenzugangsrechner. Mal testen.
Gruß
Hallo Gänseblümchen,
Wer erwerbsgemindert ist, kann die Erwerbsminderungsrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten. Danach wird die Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente umgewandelt. Bis einschließlich im Kalenderjahr 1947 geborene Versicherte erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung ihres 65. Lebensjahres. Danach wir die Regelaltersgrenze stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Beachten Sie aber, dass aus Vertrauensschutzgründen eine solche Anhebung ganz oder teilweise entfallen kann. Ob und wann sie auf Antrag eventuell einen Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente haben, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden, da dies individuell erst überprüft werden muss. Wir empfehlen Ihnen daher, zur Abklärung Ihrer individuellen Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln
Den Rentenbeginnsrechner, wie von Jürgen angesprochen, finden Sie unter folgendem Link: