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Experten-Antwort

Umwandlung von EU Rente

von Manfred22.11.2010 | 15:08
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Guten Tag ,folgende Frage mal : Habe von der DRV EU Rente auf unbestimmte Dauer erhalten - Anspruch besteht bis 01/2016 -Regelaltersgrenze wird erreicht am 15.01.2016. ( Bescheid aus 09/2009 ). Geb. in 09/50 -GDB 50% ab 01/11/2000 Kann ich auch noch z.Bsp. in 06/2011 diese Rente in Altersrente für Schwerbehinderte umwandeln lassen ?? Oder muss !! ich dies jetzt tun ?? Wegen diverser ungeklärter Sachen sind alle Unterlagen beim SG und will hier nicht nochmals alles durcheinander bringen . Danke für Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich empfehle Ihnen bereits jetzt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ohne Abschlag) zum 01.10.2010 zu beantragen.

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4 Antworten

Feliam 22.11.2010 | 15:32
Sie sollten auf jeden Fall die Altersrente wg. Schwerbehinderung zum Rentenbeginn 01.10.2010 beantragen (möglich bis zum 31.12.2010), da diese aufgrund der bei Ihnen vorliegenden Vertrauensschutzregelung ohne Abschläge gezahlt werden kann. Beziehen Sie die EM-Rente, in der 10,8% Abschlag enthalten sind, da sie vor dem 63. Geburtstag begonnen hat, bis zur Regelaltersrente weiter, bleiben die 10,8% Abschlag für immer bestehen.
Karina13am 22.11.2010 | 16:28
Hallo, Manfred kann aber nur in die abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte zum 01.10.2010 wechseln, wenn er auch die 3. Bedingung, nämlich 35 Jahre pflichtversicherte Jahre aufweisen kann.Dies geht aus dem Eöffnungspost leider nicht hervor. Er soll mal in seinen Rentenbescheid schauen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Wenn ja, dann kann er den Antrag auch noch rückwirkend stellen und bekommt dann ab 10/2010 die Differenz nachgezahlt. MfG karina13
Manfredam 22.11.2010 | 19:34
Danke - ich habe vergessen zu erwähnen das ich diese Rente bereits seit 11/2000 beziehe aber erst jetzt nach zig maliger Verlängerung nun auf Dauer gewährt wurde-wenn die Angelegenheit vorm SG geklärt ist dann wollte ich eben diese in die Schwerbehinderten Rente umwandeln lassen damit mir eine evtll. Nachprüfung der Rente erspart bleibt.Deswegen die Frage ob ich dann auch noch im nächsten Jahr notfalls auch 06/2011 in diese Rente wechseln kann ? Wer kann mir nochmals was schreiben- Danke.
W*lfgangam 22.11.2010 | 20:00
Zitat von Manfred anzeigenausblenden
Hallo Manfred, stellen Sie JETZT den Antrag auf Neufeststellung als Altersrente (AR). Natürlich könnten Sie auch später diesen Antrag stellen (06/2011), jedoch geht Ihnen dann der Null%Abschlag verloren - wegen verspäteter Antragstellung. Ob mehr dabei rauskommt, ist erst mal eine andere Sache ... Auf das laufenden Verfahren beim SG hat dieser Antrag erst mal keinen Einfluss. AR wird neu berechnet und ohne Abschlag festgestellt. Ergibt sich aus dem SG-Verfahren im Nachhinein eine vielleicht höhere RU-Rente, fließt auch dass nachgehend in die AR ein. Die DRV weist Sie im laufenden SG-Verfahren leider nicht auf die Möglichkeit einer AR hin - und wäre die höher, sind Sie der Dumme, weil nicht rechtzeitig beantragt. Gruß w.
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