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Umwandlung von Teil in volle Erwerbsminderungsrente

von Didi21.07.2018 | 11:23
514 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit einer Kur 2012 in Teilerwerbsminderungsrente. Arbeite aber mit vermindeter Stunden zahl weiter. Zahle weiterhin Sozialbeiträge. Bei einer Rentenberechnung stelte ich fest das meine bisherigen Beiträge seit 2012 keine Plichtbeitragszeit mehr sind sondern Zurechnungszeit von 68 Monaten. Da jetzt neue Gesundheitliche probleme aufgetreten sind kann ich nicht mehr Arbeiten. und nun überlege ich ob ich die volle Erwerbsminderungsrent beantrage. Möchte abre nicht das die Berechnung von 2012 herangezogen wirt sondern ab dem Jahr 2019. Wie mache ich das Richtig?. Vieleicht noch zu meiner Person habe meine Ausbildung 1976 begonnen, und bin bis heute in Arbeit. Hatte 1997 bis 1898 schon mal eine Erwerbsminderungsrente. bin heute 60 Jahre alt und habe einen Behindertenausweis mit 90% und G Ps. Bitte keine Korrektur meiner Schreibweise,ich bin mir bewusst das ich ein Gramatikalischer banause bin.

10 Antworten

Fastrentneram 21.07.2018 | 13:20
So,so. Sie überlegen die volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Entweder Sie sind voll erwerbsgemindert oder Sie sind es nicht. Wenn Sie im Augenblick noch überlegen, wohl eher nicht. Es bleibt dann offen, ob Sie es ab Januar 2019 sind. Solche taktischen Spielchen gehen gerne nach hinten los (gute Ärzte und Gutachter werden das durchschauen). Alles andere ist Ihre Entscheidung, die Ihnen auch in einem Forum niemand abnehmen kann oder wird.
Didi Hallervoordenam 21.07.2018 | 14:30
Hallo Didi, in der Tat Sie sind ein banause. Mit allen scheinbaren Mitteln versuchen Sie, dass die EMR (Zurechnungsueit) verlängert wird. Es wird schwierig werden. Grüße
Didiam 21.07.2018 | 18:51
Vielen Dank für ihre tollen Experten Tips. Ich erkläre es nochmal, auch für Amateure. Ich bin von Geburt an mit einem schweren Herzfehler gesegnet. Mit 4 Jahren hatte ich von den Ärzten der Uni Klinik Freiburg die Empfehlung bekommen, eine schulbefreiung zu beantragen. Da ich nicht älter als 6 Jahre werde. 1997 bekam ich ein neues Herz. 2010 kam ich an die Dialyse. Seit März 2018 bin ich im Krankenstand. Ich möchte wieder arbeiten, die Ärzte wollen aber das ich in Rente gehe. Da ich schon seit 3 Monaten dagegen ankämpfe, sehe ich kaum noch Chancen wieder arbeiten zu gehen. Deswegen stellte ich die Frage nach der Umwandlung von Teil- in volle Erwerbsminderungsrente! Bitte um vernünftige Antworten.
Maxam 21.07.2018 | 19:19
Hallo Diddi! Warum versuchen Sie es mal nicht bei einem Sozialverband z.b. VdK der kann Ihnen vor Ort sicherlich eine detaillierte Antwort geben.....wie Sie sich am Besten verhalten.....es gibt hier Experten vom Forum direkt der antwortet vermutlich erst Montag....dann gibt es noch W*lfgang der ist auch am Wochenende immer wieder hier vielleicht bekommen Sie auch von Ihm eine für Sie nützliche Antwort! Aus meiner Sicht gibt es ja wohl nichts mehr für Sie zu überlegen....Sie haben nun schon sehr lange Glück gehabt also .....nehmen Sie Ihre ganze Rente und leben noch die Zeit ....die Ihnen noch bleibt! Alles Gute Max
Maxam 21.07.2018 | 20:38
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Vielen Dank für ihre tollen Experten Tips. Ich erkläre es nochmal, auch für Amateure. Ich bin von Geburt an mit einem schweren Herzfehler gesegnet. Mit 4 Jahren hatte ich von den Ärzten der Uni Klinik Freiburg die Empfehlung bekommen, eine schulbefreiung zu beantragen. Da ich nicht älter als 6 Jahre werde. 1997 bekam ich ein neues Herz. 2010 kam ich an die Dialyse. Seit März 2018 bin ich im Krankenstand. Ich möchte wieder arbeiten, die Ärzte wollen aber das ich in Rente gehe. Da ich schon seit 3 Monaten dagegen ankämpfe, sehe ich kaum noch Chancen wieder arbeiten zu gehen. Deswegen stellte ich die Frage nach der Umwandlung von Teil- in volle Erwerbsminderungsrente! Bitte um vernünftige Antworten.
Tut mir leid, dass Ihnen hier nicht nach dem Mund geredet wird und Sie dann ausfällig werden. Vielleicht werden Sie ja noch jemanden finden, der Ihnen genehme Vorschläge macht. Aber was auch immer hier geschrieben wird, letztendlich müssen Sie wissen was Sie wollen und ob Sie voll erwerbsgemindert sind oder nicht, wissen Sie erst, wenn Sie einen Antrag gestellt haben und der sozialmedizinische Dienst darüber entschieden hat.
Wer weiß was im Rentenbescheid für die Teilerwerbsminderungsrente steht..... Bei mir stand damals drin.....Ihrem Anspruch auf volle Eu-Rente steht nur Ihr Arbeitsplatz im Weg....bzw. Sie arbeiten auf Kosten Ihrer Gesundheit....
Fastrentneram 21.07.2018 | 20:16
Zitat von Didi anzeigenausblenden
Tut mir leid, dass Ihnen hier nicht nach dem Mund geredet wird und Sie dann ausfällig werden. Vielleicht werden Sie ja noch jemanden finden, der Ihnen genehme Vorschläge macht. Aber was auch immer hier geschrieben wird, letztendlich müssen Sie wissen was Sie wollen und ob Sie voll erwerbsgemindert sind oder nicht, wissen Sie erst, wenn Sie einen Antrag gestellt haben und der sozialmedizinische Dienst darüber entschieden hat.
W*lfgangam 21.07.2018 | 20:58
Hallo Didi, > Bei einer Rentenberechnung stelte ich fest das meine bisherigen Beiträge seit 2012 keine Plichtbeitragszeit mehr sind sondern Zurechnungszeit von 68 Monaten. Ist so normal. Bei Bewilligung auch nur einer Teil-EM-Rente wird Ihr Versicherungs-/Arbeitsleben mit Feststellung des Leistungsfalls/ist EM, erst mal für diese Rentenberechnung beendet. Dafür gibt es die Zurechnungszeit bis zum 60. Lbj., die mit Ihrem quasi bis dahin erreichten Durchschnittseinkommen bewertet wird. Insofern ist gar nicht mal gesagt, dass Ihre jetzige Beschäftigung überhaupt einen Mehrwert für eine spätere Rente bringt, wenn sie nicht mindestens den Wert aus der Zurechnungszeit erreichen/übersteigen. Ggf. überhaupt erst für Beschäftigungszeiten _nach_ Ende der Zurechnungszeit, aber auch das ist ein sehr wage Aussage. Grundsätzlich können Sie mit einer Verdoppelung Ihrer jetzigen Rente rechnen, aber auch das ist nicht gesichert. Klarheit schafft hier nur die Anforderung einer Probeberechnung, natürlich nach aktuellem Recht! > Da jetzt neue Gesundheitliche probleme aufgetreten sind kann ich nicht mehr Arbeiten. und nun überlege ich ob ich die volle Erwerbsminderungsrent beantrage. Möchte abre nicht das die Berechnung von 2012 herangezogen wirt sondern ab dem Jahr 2019. Rente und Stichtagsregelungen sind kein Wunschkonzert. 'Retten' Sie sich mit Krankengeld bis in 2019 – sofern sich die KK das so lange gefallen lässt. Ob Sie dann rentenrechtlich einen Vorteil haben? – und der Versicherungsfall der vollen EM nicht doch 2018, 17, 12 festgestellt wird ? – wer kann das schon ohne Kenntnis Ihrer persönlichen Situation prognostizieren?! Gruß w.
Didiam 22.07.2018 | 21:39
Vielen Dank Max und Wolfgang. Endlich mal zwei brauchbare Beiträge mit dem ich etwas anfangen kann. Danke
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