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Experten-Antwort

Umwandlung wegen Schwerbehinderung

von Helmut Krause07.09.2011 | 18:31
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8 Antworten

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Hallo, folgender Sachverhalt: Seit 1.2.2008 beziehe ich eine Altersrente wegen Arbeitlosigkeit mit Abschlägen. Am 7.1.2008 ist ein Prostatatkrebs festgestellt worden. Einen Antrag auf Schwerbehinderung habe ich damals nicht gestellt. Das habe ich in diesem Monat nachgeholt. Die Behinderung beträgt 80 %. Ich bin jetzt 64 1/2 Jahre alt. Frage: Kann ich jetzt noch die Altersrente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen? Gibt es Fisten? Ich freue mich auf eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helmut Krause,

durch § 34 Abs. 4 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) wird geregelt, dass nach bindender Bewilligung einer Altersrente kein Wechsel zu einer anderen Altersrente möglich ist.

Sollte Ihre bisherige Altersrente jedoch wegen Überschreitens sämtlicher Hinzuverdienstgrenzen wegfallen, wäre eine anschließende Antragstellung für eine andere Altersrentenart möglich, da in diesem Fall kein Wechsel mehr vorliegen würde.

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7 Antworten

-_-am 07.09.2011 | 18:52
Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist der Wechsel in eine 1. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, 2. Erziehungsrente oder 3. andere Rente wegen Alters ausgeschlossen. § 34 Abs. 4 SGB 6 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__34.html
Helmut Krauseam 07.09.2011 | 21:23
Ich hatte vor 2 Jahren die Rente wegen Arbeitslosigkeit mit Abzügen beantragt! Ist hier evtl.die Umwandlung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzüge möglich? Ab 65 würde ja dann die Altersrente ohne Abzüge zum tragen kommen. Vielen Dank für Ihre Antworten!
maream 08.09.2011 | 07:19
Eine Umwandlung der Altersrente in die abschlagsfreie AR für schwerbehinderte Menschen ist in Ihrem Fall nicht mehr möglich.
...am 08.09.2011 | 11:12
Die einzige Chance, die sich bieten könnte, wäre, wenn Sie sich an das Versorgungsamt wenden würden und prüfen lassen (mit dem Zusatz, dass die Prüfung für die Altersrente relevant ist), ob die jetzt anerkannte Schwerbehinderung bereits seit der Diagnosestellung (07.01.2008) vorliegt. Wenn das Versorgungsamt bestätigt, würde rückwirkend zum Rentenbeginn 01.02.2008 Schwerbehinderung vorliegen. In diesem Fall könnte man ggf. die Umwandlung beantragen, da beide Renten den gleichen Rentenbeginn hätten.
Sozialröchler?am 08.09.2011 | 21:32
Die bereits bezogene Altersrente und auch die Abschläge bleiben lebenslänglich, es sei denn, die Altersrente würde wegen Überschreitens sämtlicher Hinzuverdienstgrenzen zwischenzeitlich wegfallen.
Juppam 09.09.2011 | 09:12
Die bereits bezogene Altersrente und auch die Abschläge bleiben lebenslänglich, es sei denn, die Altersrente würde wegen Überschreitens sämtlicher Hinzuverdienstgrenzen zwischenzeitlich wegfallen. Wie geht es dann weiter ?
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