Hallo Arno,
dieser Vermerk sollte Ihnen kein Kopfzerbrechen bereiten. Einen Nachteil haben Sie dadurch sicherlich nicht, da Neuanträge in der Regel bevorzugt bearbeitet werden. Vermutlich handelt es sich um ein Versehen. Es genügt, wenn Sie den Sachverhalt beim Begutachtungstermin richtigstellen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung