Hallo Experten Seid einiger Zeit bekomme ich volle Frührente. Nun möchte ich in die neuen Bundesländer . Muß ich auf etwas achten ? Bekomme ich das selbe Geld? Über eine Antwort würde ich dankbar sein!
19.01.2009, 15:04
Experten-Antwort
Durch den Umzug würde sich an der Rente nichts ändern.
19.01.2009, 22:31
von
witt
OHNE ABZÜGE ?
20.01.2009, 11:33
Experten-Antwort
Ja, grundsätzlich ohne Abzüge.
20.01.2009, 11:43
von
felix
Auch ,wenn jemand Erwerbstminderungsrente bezieht ,und will nach Berlin Ost umziehen oder in die neuen Bundesländer, bekommt Rente ohne Abzüge.Oder wird das ganz individuell angerechnet ?
20.01.2009, 12:15
von
H
Enthält die Rente Zeiten, die nach dem DPSVA 1975 angerechnet wurden,und verlegt der Berechtigte seinen Wohnsitz aus dem Altbundesgebiet in die neuen Bundesländer, sind für einen gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet die jeweils geltenden Vorschriften maßgebend. Das bedeutet, dass für DPSVA Zeiten nur Anspruch auf Entgeltpunkte-Ost besteht(Art.2Abs.1 Satz2 ZustG).In diesem Fall wäre die Rente für Bezugszeiten nach dem Umzug neu zu berechnen (§ 48SGB 10 i.v. m. § 100 SGB 6) - aber wie gesagt, nur für diesen Fall.
23.01.2009, 12:59
von
JACK
Könnte man die Antwort von H etwas besser erklären ! Wäre Ihnen sehr dankbar dafür !
23.01.2009, 13:32
Experten-Antwort
Hallo JACK,
hierbei handelt es sich um das Deutsch-Polnische-Sozialversicherungsabkommen (DPSVA 1975). Soweit Sie keine solchen Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf (wäre dort entsprechend gekennzeichnet) haben, ist dies für Sie ohne Belang.