Durch den Umzug ändert sich an der Rente grundsätzlich nichts. Beachten sollten Sie die geänderten Verhältnisse bei der Bestimmung der Hinzuverdienstgrenze. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie erhalten, wenn Sie u.a. die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen. Bezüglich der Umwandlung der Rente sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.