Der Stichtag 18.05.1990 spielt tatsächlich nur eine Rolle wenn Sie Beitragzeiten aus der DDR hatten.
Die Kürzung resultiert eher aus der neuen Berechnung der Freigrenze für die Witwenrente.
Beim Umzug in die neuen deutschen Ländern, wird bei die Freigrenze bei Hinterbliebenenrenten tatsächlich der aktuelle Rentenwert Ost (23,09) zu Grunde gelegt, so dass es hier zu einer Kürzung kommt.