Hallo Aslan 1905,
eine deutsche Rente wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt.
Diese Rente wird grundsätzlich auch in gleicher Höhe gezahlt, egal, ob Sie in Deutschland oder der Türkei leben.
Eine Ausnahme hiervon kann die [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html sein.
Erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente, die Ihnen auch wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes bewilligt wurde, würde bei Verzug ins Ausland nur noch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zustehen. Da Sie schreiben eine sogenannte Dauerrente zu beziehen, dürfte das bei Ihnen aber nicht der Fall sein, da die sogenannte "Arbeitsmarktrente" als Zeitrente bewilligt wird.
Vor einem Umzug empfehlen wir Ihnen dringend, sich schriftlich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung