Hallo Aslan,
Ihre Fragen werden ausführlich in der unter folgendem Link zu findenden Broschüre beantwortet
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.html
Grundsätzlich erhalten Sie Ihre EM-Rente auch wenn Sie dauerhaft im Ausland leben.
Einfacher wird es aber vermutlich sein, wenn Sie Ihr Bankkonto in Deutschland beibehalten und die Rente dorthin überweisen lassen. Ansonsten entstehen Ihnen auch zusätzliche Kosten.
Bezüglich der Krankenversicherung müssen Sie bitte direkt bei der AOK nachfragen
Beachten Sie dabei, dass Beitragszuschüsse der DRV nur an eine deutsche Krankenkasse bezahlt wird, nicht an eine Krankenversicherung der Türkei.
Und erkundigen Sie sich auch noch bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt, wie dann die Besteuerung der Rente erfolgt, m.W. erhalten Sie nicht den Grundfreibetrag (für 2021 = 9.744,00 EUR), wenn Sie dauerhaft im Ausland (der Türkei) leben. Somit könnte die bisher vielleicht steuerfreie Rente zu versteuern sein. Aber das erfahren Sie dort.
Auf jeden Fall müssen Sie der zuständigen Rentenversicherung Ihre Anschrift im Ausland mitteilen und evtl. jährlich eine 'Lebensbescheinigung' vorlegen.
güvenli seyahatler
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 09.02.2021, 12:08 Uhr]